Gelsenkirchen. Die gekündigten Arbeitnehmer haben Recht bekommen: Bei ihren Kündigungen seien keine Kriterien für eine Sozialauswahl erkennbar. Die drei Männer, die gegen die Kündigung geklagt hatten, müssen nun weiter beschäftigt werden.

Der Telekommunikations-Dienstleister Tectum Sales muss sich allmählich daran gewöhnen, vor Gericht die Rolle des Verlierers zu übernehmen. Auch in dieser Woche hatten drei entlassene Mitarbeiter erfolgreich gegen ihre Kündigungen geklagt. Sowohl die 2. als auch die 4. Kammer verurteilten den Arbeitgeber, die gekündigten Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.

Parallel zum Insolvenzverfahren hatte das Tectum-Management Listen erstellen lassen, auf denen Namen willkürlich eingetragen waren. Das Unternehmen wollte sich von Leuten trennen, die häufiger krank gemeldet waren oder durch unliebsame Nachfragen negativ aufgefallen waren. Nirgendwo, so bemängelten die Gerichte, seien vom Arbeitgeber Kriterien genannt worden, die für eine Sozialauswahl maßgebend sind. So wurde ein 60-Jähriger aus dem Back Office entlassen, der zu 40 Prozent schwerbehindert ist. Das Unternehmen hatte nicht einmal das Integrationsamt unterrichtet, den Mann entlassen zu wollen. Er arbeitet seit drei Jahren für Tectum, wird nach erfolgreichem Rechtsstreit weiter auf der Gehaltsliste stehen.

Das Gleiche gilt für einen 36-jährigen Abteilungsleiter. Seine Kündigung ist schon aus formalen Gründen unwirksam, weil sie nicht vom Geschäftsführer unterschrieben war. Doch auch hier hatte Tectum keine sozial gerechtfertigten Gründe nennen können für seine Auswahl. Der 36-Jährige wäre im Vergleichsfall mit anderen Kollegen als Vater von zwei Kindern und zehnjähriger Betriebszugehörigkeit kaum durchs soziale Sieb gefallen. Nachdem er entlassen worden war, schrieb Tectum die Stelle eines erfahrenen Abteilungsleiters aus.

Auch ein 46-jähriger Teamleiter wurde gekündigt, obwohl er gut 25 Kollegen benennen kann, die alle von Position und Arbeitseinsatz mit ihm vergleich gewesen wären. Für Rechtsvertreter Dr. Meier ist eindeutig: „Die ganze Sozialauswahl ist daneben gegangen.“