Essen/Gelsenkirchen. Der 33-jährige Gelsenkirchener, der in einem Mehrfamilienhaus an der Luitpoldtstraße Feuer legte, weil eine Frau ihn abgewiesen hatte, soll für 14 Jahre in Haft. Das zumindest forderte Staatsanwältin Elke Hinterberg vor dem Essener Schwurgericht.

Christian P., der aus verschmähter Liebe in einem Mehrfamilienhaus an der Luitpoldstraße in Gelsenkirchen Feuer legte, soll wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung 14 Jahre in Haft. Das forderte am Donnerstag vor dem Essener Schwurgericht Staatsanwältin Elke Hinterberg.

Sie hält es für erforderlich, den 33 Jahre alten Gelsenkirchener anschließend auf nicht absehbare Zeit in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Verantworten muss er sich für eine weitere Brandstiftung in Wilhelmshaven, Raub und Einbrüche.

In dem seit dem 1. Juli laufenden Prozess hatte der Angeklagte gestanden, die in dem Haus lebende Frau, die ihn abgewiesen hatte, umbringen zu wollen. SMS, die er an sie geschickt hatte, legten den Verdacht schon vor seinem Geständnis nahe. „Ich mach euch platt, ich fackel euch ab. Ihr werdet alle sterben“, so waren seine Nachrichten im Handy-Display der Frau zu lesen.

Frustration als Motiv

Frustration hatte er für die Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus in Wilhelmshaven als Motiv genannt. Er hatte dort seine Mutter besuchen wollen und kurzfristig erfahren, dass sie im Krankenhaus lag. Er erinnerte im Prozess daran, dass er sich schon früher mit Brandstiftungen abreagiert habe, wenn er frustriert gewesen sei. Er hat bereits eine Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verbüßt, zu der ihn das Landgericht Krefeld verurteilt hatte. Nach Einbrüchen hatte er die Wohnungen angezündet. Schon damals aus Enttäuschung, wenn er bei der Tat nicht erfolgreich war.

Einige der jetzt angeklagten Taten, etwa die Brandstiftung in Wilhelmshaven, waren nur durch sein Geständnis aufgeklärt worden. Hätte er dazu im Ermittlungsverfahren geschwiegen, wäre er nicht einmal in Verdacht geraten. Denn die Akten waren längst geschlossen. Verteidiger Thomas Schwieren respektierte das Prozessverhalten von Christian P., der sich zwar offen, aber wenig reumütig gezeigt hatte. Schwieren erinnerte daran, dass der Mandant seinen Empfehlungen nicht gefolgt sei. Er hoffe auf eine gerechte Strafe, sagte er in seinem knapp dreiminütigen Plädoyer. Das Gericht solle aber genau prüfen, ob wirklich die Maßregel der Sicherungsverwahrung sinnvoll sei. Christian P. verzichtete in seinem „letzten Wort“ auf eigene Ausführungen. Das Urteil soll am Freitag um elf Uhr verkündet werden.