Gelsenkirchen. . Das Gerichtsverfahren zum Fall des verstorbenen Notfallpatienten Marc Rudi W. ist eingestellt worden. Bei der Obduktion des Leichnams stellte sich heraus, dass der Patient bereits in der Vergangenheit Infarkte gehabt haben muss. Der behandelnde Arzt muss keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten.

Ein gerichtliches Nachspiel wird es im Fall des verstorbenen Notfallpatienten Marc Rudi W. nicht geben. Das Verfahren gegen einen Arzt ist jetzt eingestellt worden. Nach Angaben der Essener Oberstaatsanwältin Anette Milk habe die feingewebliche Nachuntersuchung des Leichnams durch einen Gutachter ergeben, dass der 40-jährige Installateur bereits vor seinem schweren Herzinfarkt weitere Infarkte in der Vergangenheit gehabt haben muss.

Der Gutachter sei daher zu dem Schluss gekommen, dass der Patient wegen der starken Vorbelastung höchstwahrscheinlich gestorben wäre, egal in welchem Krankenhaus er eingeliefert worden wäre. Der Gelsenkirchener war am 26. März dieses Jahres mit dem Notarztwagen zunächst zum Marienhospital Gelsenkirchen gebracht, dann aber von dem Arzt wegen ausgeschöpfter Kapazitäten an die Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen verwiesen worden. Dort kam er dann als Sterbender an.

Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Strafrechtliche Konsequenzen hätte es gegeben, wenn bei dem Obduktionsergebnis herausgekommen wäre, dass Marc Rudi W. hätte gerettet werden können. Insofern stellt sich für die Staatsanwaltschaft nicht die Frage, ob das Marienhospital einen Fehler gemacht hat, den Notfall-Patienten an das EvK zu verweisen.