Gelsenkirchen. Die Gelsenkirchener Seniorin Gerti Küper fährt regelmäßig mit dem Bus. Sie ist körperlich behindert und auf einen großen Rollator angewiesen. Mit diesem Fahrzeug wollte sie am 7. Mai in den Bus einsteigen. Erst öffnete sich die Tür nicht, dann musste sie wieder aus und weiter vorne einsteigen.
Es war am 7. Mai, als Gerti Küper gegen 14.30 Uhr mit dem Bus der Linie 383 von der Haltestelle Lazarettstraße in Richtung Innenstadt fahren wollte. Was ihr dann widerfuhr, regt die 83-Jährige immer noch auf.
Sie berichtet: Mit ihrem verhältnismäßig breiten Rollator wollte sie durch die hinterste Tür des Busses einsteigen, doch diese öffnete sich nicht. Erst als eine andere Frau von innen den Türöffner betätigte, konnte Gerti Küper zusteigen. Kaum war sie im Bus, kam der Fahrer nach hinten gelaufen und beschimpfte und beschuldigte die 83-Jährige nach eigener Aussage immens. Sie dürfe die hintere Tür nicht benutzen und müsse weiter vorne einsteigen.
Auch nachdem sie erklärte, nur eine Haltestelle zu fahren, ließ der Fahrer nicht von ihr ab. Vom Fahrer bedrängt und genötigt gefühlt, stieg die Seniorin wieder aus, um eine Tür weiter vorne wieder einzusteigen. Sie sei verängstigt gewesen und habe so ein Verhalten von einem Bogestra-Fahrer noch nie erlebt. Ihr Mann, Karlheinz Küper, schrieb am nächsten Tag ein Fax mit der Beschwerde an das Fahrgast-Unternehmen und erhielt keine Antwort. Auch ein Beschwerde-Anruf blieb erfolglos. Der Senior wollte den Namen des Fahrers erhalten, um ein rechtliches Verfahren wegen Missbrauchs des Hausrechtes und wegen Beleidigung einzuleiten.
Von Beleidigung seitens des Fahrers keine Rede
In der Stellungnahme der Bogestra ist von Beleidigung seitens des Fahrers keine Rede. Viel mehr sei Karlheinz Küper während des Telefonats unfreundlich gewesen und habe das Gespräch unvermittelt beendet. Zum Vorfall sagt Sprecherin Sandra Bruns: „Der Fahrer hat sich vorbildlich verhalten.“ Der Zutritt an der hintersten Tür ist für Kinderwagen, Rollatoren und Fahrstühle untersagt, weil dort zu wenig Platz sei. „Dafür haben wir den Zugang in der Mitte. Dort haben wir genug Platz für die Fahrzeuge und auch die gesetzlichen Bestimmungen, wie der Stand zur Fahrtrichtung und eine Lehne, sind dort eingehalten“, sagt Bruns.
Des Weiteren habe der Fahrer keinen Überblick bis in den hinteren Teil des Fahrzeuges. Wenn dort etwas passiere, z.B. wenn ein Senior mit einem Rollator stürzt, könne er das nicht sehen. Der Fahrer sei in solchen Situationen verpflichtet, die betreffende Person auf das Problem hinzuweisen und sie nach vorne zu begleiten. Das ist wohl auch im Fall Küper geschehen. Da der Rollator allerdings zu breit war und nicht durch den Gang passte, musste die Seniorin einmal außen am Bus vorbeigehen und durch die nächste Tür wieder einsteigen. Danach ging die Fahrt mit einigen Minuten Verspätung weiter.
Fahrer hat keinen Einfluss auf die hinterste Tür
In einem Gelenkbus mit 18 Metern Länge hat der Fahrer keinen Einfluss auf die hinterste Tür. Diese kann nur von innen geöffnet werden. In der Mitte gibt es mehr Platz für Rollstühle und Kinderwagen. Außerdem ist dort eine ausklappbare Rampe vorhanden, die der Fahrer ausklappen kann. Einsicht hat der Fahrer von seinem Sitz aus nur bis zur Mitte.