Gelsenkirchen. Ein elfjähriger Junge wurde Anfang März 2012 im Gelsenkirchener Schwimmbad „Sportparadies“ von zwei Männern sexuell missbraucht. Der erste Täter bekam bereits Ende 2012 sein Urteil. Der zweite Täter stand Mittwoch vor Gericht: Er wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Es sollte ein fröhlicher Nachmittag im Gelsenkirchener Schwimmbad „Sportparadies“ werden. Stattdessen erlebte ein elfjähriger Junge einen unfassbaren Alptraum an jenem 3. März 2012: Er wurde auf der Herrentoilette nacheinander, unabhängig voneinander, von zwei fremden Männern sexuell missbraucht.

Der erste Täter, 66 Jahre alt, und bis dato unbestraft, bekam schon im Dezember 2012 sein Urteil: Sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Der zweite Mann, der den Vorgang beobachtet hatte und sich nach der Flucht des 66-Jährigen an dem völlig geschockten Kind verging, stand am Mittwoch vor der V. Strafkammer des Essener Landgerichtes.

Vorbestrafter Exhibitionist

Der 36-jährige Dortmunder, vorbestraft im Bereich Exhibitionismus, wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der durch die Übergriffe schwer traumatisierte Junge musste nicht vor Gericht aussagen. „Es hat lange gedauert“, berichtete Verteidiger Heinrich Harrfeldt, bis sich sein Mandant kurz vor dem Prozess zu einem Geständnis durchgerungen habe. „Ich schäme mich für meine Tat“, sagte der Angeklagte, der nach seinen Angaben ebenfalls als Kind auf der Toilette eines Schwimmbades zum Oralverkehr gezwungen worden sein soll. Er hat, so Staatsanwältin Weise, in Gelsenkirchen erstmals „selber Hand an ein Kind gelegt.“ Sie beantragt zweieinhalb Jahre Haft.

36-Jähriger ist seit Jahren in Therapie

Der 36-Jährige hatte nach der Flucht des ersten Täters den Oralverkehr bei dem Jungen durchgeführt, der „ völlig paralysiert war“, so heißt es in der Anklage. Auch der Dortmunder flüchtete, als er nach wenigen Sekunden gestört wurde.

Der 66-Jährige, er arbeitete vor dem Renteneintritt ehrenamtlich vierzig Jahre als Presbyter in einer Gelsenkirchener Kirchengemeinde, war zuständig für die Jugendarbeit und Zeltlageraufsicht. Im Prozess hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Nach der Tat begab er sich aus eigenem Entschluss in therapeutische Behandlung. Im Prozess beteuerte er : „Ich habe sowas nie zuvor gemacht.“

Seit Jahren ist auch der 36-Jährige in Therapie. Sechs Eintragungen hat er im Vorstrafenregister wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und Exhibitionismus. Seine pädophilen Neigungen wurden bislang nicht behandelt. Sie seien, so stellte die Sachverständige Dr. Marianne Miller fest, eine „Nebenstörung“. Die Gutachterin: „Die Tat fällt aus dem Muster.“ Der Angeklagte könne lernen damit umzugehen, ist sie sicher.