Gelsenkirchen. Drei Männer aus Gelsenkirchen sitzen wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung und Raub auf der Anklagebank des Essener Landgerichtes.

„Der schläft seinen Rausch aus“, weiß der 38-jährige Gelsenkirchener angeblich über den Mann, der eigentlich neben ihm und seinem 43-jährigen Kumpel auf der Anklagebank der VI. Strafkammer des Essener Landgerichtes sitzen sollte. Der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes begann trotzdem, Richterin Jutta Wendrich-Rosch nannte es einen „Glücksfall“, dass immerhin zwei der drei Angeklagten zugegen waren. Der dritte bekommt ein eigenes Verfahren.

In Bulmker Park an der Hohenzollernstraße sollen die drei Gelsenkirchener am 26. September 2011 einen anderen zusammengeschlagen und ihm Geldbörse und Telefon geraubt haben. So als wäre es gestern gewesen, schildert der 43-jährige Angeklagte wortreich und ein bisschen wirr, was sich an jenem Abend im Park abgespielt haben soll. Gemütlich habe man beim Grillen zusammengesessen. Er sei der Grillmeister gewesen, mit acht bis zehn Flaschen Bier im Bauch, aber nicht stockbesoffen.

"Später kamen sie angekrochen"

Das Opfer sei angegriffen worden, aber weder von ihm noch vom Mitangeklagten. „Ich bin kein Gewalttäter. Gucken Sie mal in meine Akte“, empfiehlt er der Richterin. Dann kommt ein Zeuge (37) dran, gepflegt, grauer Anzug, selbstständiger Handwerker. Aus der Ferne, beim Joggen habe er gesehen, dass „da die Fäuste flogen“, erzählt er. Er habe geschrien und da seien zwei unbekannte Männer in Kapuzenshirts weggerannt.

Der 43-jährige Angeklagte mischt sich darauf ein, beschimpft den Zeugen, wirft ihm vor, zu lügen. Und das Blatt wendet sich. Der Zeuge will mit dem Gericht nun lieber „unter vier Augen reden“. Doch das geht nicht. Und der Zeuge räumt ein: Er habe auch ein Bier getrunken bei den Grillenden. Und er habe gesehen, wie die Angeklagten grundlos „pervers auf ihr Opfer draufgehauen“ hätten. Von dem blutenden Opfer hätten sie sogar Fotos gemacht und geprahlt, dass sie ihm Brieftasche und Handy weggenommen haben. „Später kamen sie angekrochen und haben mich gebeten: Sag das nicht aus.“

Der Prozess wird fortgesetzt.