Gelsenkirchen.
„Sein Leben war geprägt von Schicksalsschlägen“, sagte Gutachter Dr. Nikolaus von Rhein über den Angeklagten aus Gelsenkirchen. Der 54-Jährige war letztlich auf der Straße gelandet, hatte große Probleme mit Drogen und Alkohol, beschaffte sich Geld durch Diebstahl.
Seit einem Jahr war der Mann allerdings nicht mehr auffällig geworden. Doch das Essener Landgericht folgte nicht Verteidiger Heiner Lindemann, der für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe beantragt hatte, sondern schickte den Gelsenkirchener jetzt am dritten Verhandlungstag für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Parfüm und Fanartikel gestohlen
In 15 Fällen hatte der 54-Jährige hauptsächlich hochwertiges Parfüm und Schalke Fanartikel gestohlen und außerdem einem Zeugen, der ihn nach einer Tat festhalten wollte, Pfefferspray vor den Kopf gesprüht, was das Gericht als gefährliche Körperverletzung wertet.
Das Parfüm, so erklärte der Angeklagte, habe er nur gestohlen, um es auf dem Grab seiner Tochter zu versprühen. Der Tod der Tochter hatte den Gelsenkirchener aus der Bahn geworfen. Sie sei von seiner Exfrau mit hundert Messerstichen getötet worden, berichtete der Angeklagte am ersten Prozesstag. Anschließend soll sie sich ebenfalls das Leben genommen haben.
Zweifel an der Zeugenaussage
Schon seit seiner Jugend hatte der Angeklagte mit Drogenproblemen zu kämpfen. Früh verlor er die Mutter, geboren in Gelsenkirchen wuchs er nach dem Tod der Mutter im Armenviertel von Budapest auf und wurde als Kind schwer krank. Doch der Verlust der Tochter ließ den 54-Jährigen abstürzen. Zeugen erlebten ihn als benommen und desorientiert bei den Taten.
Elf Vorstrafen brachte er mit in den Prozess. Aber: „Man kann von einem Wandel ausgehen“, meinte der Sachverständige von Rhein. Eine Unterbringung zur Drogentherapie hielt er für nicht geeignet. Sie habe bei dem 54-Jährigen keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Von der Anklage des schweren Raubes wurde der Gelsenkirchener frei gesprochen. Der Vorwurf: Er sollte am 16. Februar vergangenen Jahres eine Frau umgestoßen und ihr einen zehn Euro Schein entrissen haben. Doch die Kammer hatte, so Richter Martin Hahnemann, „berechtigte Zweifel“ an der Aussage der Zeugin, wichen ihre Angaben im Prozess doch ziemlich von denen bei der Polizei ab. Zum Beispiel hatte sie den Beamten berichtet, ihr rechtes Knie sei verletzt worden. Im Prozess dann sprach sie vom linken Sprunggelenk.