Gelsenkirchen.

Nach der illegalen Aufstellung von Altkleider-Containern, die die Stadt abräumte, gab die Bochumer Firma „Profittex“, in NRW mit 3000 Altkleider-Containern aktiv, 2008 in Gelsenkirchen eine Unterlassungserklärung ab. Das hinderte „Profittex“ aber nicht, es ungenehmigt an zehn Standorten im Stadtgebiet wieder zu versuchen. Acht von zehn dieser „Kleiderboxen“, ohne eine „Sondernutzungsgenehmigung“ aufgestellt, räumte die Stadt im Juni 2011 erneut ab und stellte dem Unternehmen, das 60 Mitarbeiter beschäftigt, dafür 1324,42 Euro in Rechnung.

Dagegen erhob die Firma Klage vor dem Verwaltungsgericht und, wohl wissend, dass es mit der illegalen Aufstellung nicht seine Richtigkeit hatte, klagte außerdem auf eine „Sondernutzungsgenehmigung“ für zehn Kleiderboxen „jährlich bis auf Widerruf.“

In diesem Fall nahm die 14. Kammer von Richter Carsten Herfort das Gelsenkirchener „Rundum-Sorglos-Paket“ mit dem Abfallkonzept „Alles aus einer Hand“ genau unter die Lupe und stufte es schließlich als „tragfähig“ ein. Das Konzept bedeutet eine einzige Sondernutzungsgenehmigung an die Stadttochter „Gelsendienste“, die wiederum die Papierverwertung selbst erledigt, die Altglasverwertung an einen gewerblichen Auftragnehmer weitergibt und die Altkleiderverwertung der „Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege“ in Gelsenkirchen mit DRK, Awo und Diakonischem Werk vergibt. Kontrolle und Reinigung der „Containersammelstellen“ liegen dabei allein in der Hand von Gelsendienste.

Zwei Container einfach verschwunden

Straßen- und wegerechtlich, und nur dabei ging es, ist dieses Konzept nicht zu beanstanden. Deshalb wurde die Klage zur Erleichterung der drei städtischen Prozessvertreterinnen Stesicky, Weiprecht und Lubina-Hermann abgewiesen. Wettbewerbsrechtlich wären allerdings einige Überlegungen „bis hin nach Europa“, so die Kammer, anzustellen, verschließt doch ein solches Konzept anderen Mitbewerbern den Weg.

Die Klage gegen die aufgelaufenen Gebühren nach dem Abräumen der zehn Container nahm der Profittex-Anwalt nach rechtlichen Hinweisen des Gerichts schließlich zurück. Weil der Aufbewahrungszeitraum bis zum 19. August 2011 befristet war, die acht noch vorhandenen Container aber immer noch bei der Stadt lagern, dürfte sich die Gebühr bis zur Rückgabe noch weiter erhöhen. Zwei Container sind schlichtweg verschwunden.
(AZ 14 K 889/12)