Gelsenkirchen. . Dass Gelsenkirchen ab August wirklich alle Wünsche nach Betreuung für Kinder ab einem Lebensjahr erfüllen kann, wie es das Gesetz fordert, glaubt niemand so wirklich. Obwohl viel geschehen ist, die Zahl der Plätze enorm ausgebaut wurde. Damit trotzdem so viele Kleinkinder wie möglich gut betreut werden können, bemüht sich Stadt nun um Tagesmütter.
„Kindertagespflege als Chance“: Unter diesem verheißungsvollen Titel luden Kita und Familienzentrum Mühlenstraße jetzt zu einer Informationsveranstaltung ein, Ähnliches läuft in diesen Wochen auch in anderen Kitas der Stadt. Die Stadt wirbt für die Arbeit als „Kindertagesbetreuungsperson“, wie es korrekt heißt. Schließlich sind es nicht mehr ausschließlich Frauen, die sich außerhalb von Kitas beruflich um Kinder kümmern wollen.
Bedarf für U3-Kinder decken
Es gilt, Tageseltern zu gewinnen, um den steigenden Bedarf für U3-Kinder decken zu können. Denn ohne Tagespflege wäre der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr, der ab August gilt, gar nicht erfüllbar. Obwohl die Stadt in einem Riesenkraftakt die vorgeschriebene Quote erreichen wird. Aber ein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung für Kinder über einem Jahr besteht für alle, auch jenseits der 34 Prozent.
Zu dieser Veranstaltung in Hassel sind nur zwei Frauen gekommen, die über eine Arbeit als Tagesmutter nachdenken. Eine, die nach der Babypause eventuell den Beruf wechseln möchte, und eine, die als Erzieherin mit Zeitvertrag arbeitet.
Anerkannte Qualifizierung
Letztere wäre somit die ideale Kandidatin für eine Großtagespflegestelle. Darauf will man nämlich vor allem künftig setzen: Großtagespflegestellen mit zwei Mitarbeiterinnen und maximal neun Kindern. Eine der „Kindertagesbetreuungspersonen“ sollte dabei eine Fachkraft sein. Generell werden aber alle qualifiziert. In einem einwöchigen Grundkursus nach den Richtlinien der Deutschen Jugendinstitutes. Hinzu kommen ein Praktikum und verpflichtende Tagesfortbildungen an einem Samstag im Monat über zwei Jahre. Zum Erfahrungsaustausch gibt es regelmäßige Treffen, deren Besuch verpflichtend ist. Die Kosten für die Qualifizierung trägt die Gekita, der Zusammenschluss der städtischen Kindertagesbetreuung.
Referatsleiter Alfons Wissmann rechnet damit, dass man im April/Mai absehen kann, wie viele Betreuungswünsche zum August mit den gegebenen Kapazitäten nicht erfüllt werden können. Dann soll es Gespräche mit Eltern geben. Und bei Bedarf müssten eben auch Mehrzweckhallen von Kitas genutzt werden als Zwischenlösung oder Container vor Kitas aufgestellt werden. „Das wäre eine bedauerliche Qualitätseinbuße. Aber Kita-Ausbau dauert eben. Wir hatten vor fünf Jahren noch sechs Prozent Betreuungsplätze für U3-Kinder. Bis August schaffen wir 34 Prozent. Schneller geht es nicht.“
Am Ende des Infonachmittags sind die beiden Frauen in Hassel durchaus interessiert an der Qualifizierung. Doch es braucht noch sehr viele Interessierte.
Gekita hilft bei Sozialversicherungsbeiträgen und Wohnungen
Derzeit gibt es in Gelsenkirchen 254 Plätze für Kinder bei 63 Tagespflegepersonen (davon sind zwei Männer). 209 Kinder werden von ihnen betreut. Bislang gibt es zwölf Großpflegestellen in der Stadt, bis zum August sollen fünf weitere hinzukommen. Die Räume stehen schon fest, Brandsicherungskonzept usw. stehen aber noch aus.
Interessierte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestalter 25 Jahre, gute Deutschkenntnisse, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (alle im Haushalt lebenden Menschen ab 14 Jahren), abgeschlossene Berufsausbildung oder Erfahrung in der Erziehung eigener Kinder. Und natürlich Spaß an der Arbeit mit Kindern. Wer daheim betreuen will, braucht eine geeignete Wohnung.
Vertrag zwischen Tagespflegendem und Eltern
Für Großpflegestellen mietet die Gekita die Wohnungen an, für alle qualifizierten Tagespflegenden wird die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernommen, die Unfallversicherung komplett. Der Vertrag wird zwar zwischen Tagespflegendem und Eltern geschlossen, die Bezahlung läuft aber über die Gekita. In der Regel sind die Pflegenden dennoch selbstständig. Bei drei Betreuungskindern (die Regel-Höchstzahl), die 30 Stunden je Woche versorgt werden, liegt der Bruttoverdienst zwischen 1200 und 1700 Euro, wovon 225€ steuerfrei sind. Info für Interessierte unter 169 2124.