Essen/Gelsenkirchen.
Nur ein Mitläufer oder doch der Kopf einer brutal mit Machete auftretenden Gelsenkirchener Räuberbande? Antworten auf diese Frage muss die II. Essener Strafkammer selbst finden, denn der 29 Jahre alte Angeklagte Alen A. schweigt am Dienstag im Prozess zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.
Vor etwa einem Jahr war er redseliger. Da stand er wegen eines anderen Überfalls mit den Räubern vor der II. Strafkammer. Am 30. März 2011 hatte er seine etwa sieben Jahre jüngeren Freunde zu einer Tankstelle an der Ückendorfer Straße gefahren. Schwarz gekleidet, maskiert und mit Pistole und Machete bewaffnet, hatten sie 10.000 Euro erbeutet. Zweieinhalb Jahre Haft bekam Alen A. – wegen Beihilfe. Staatsanwalt Bastian Wurm hatte fünf Jahre Haft gefordert und vermutet, dass A. möglicherweise der Kopf der Bande sei.
Die neue Anklage sieht Alen A. aber wieder in untergeordneter Rolle. Er soll für die Viererbande am 12. April 2011, also wenige Tage nach dem Tankstellenraub, eine Spielhalle an der Bochumer Straße in der Nähe des Hauptbahnhofes ausgekundschaftet haben. Gegen Mitternacht hätte er per Handy das Signal gegeben, dass die Luft rein sei.
Angeklagter schweigt
Vier Räuber, die wegen dieses Überfalls bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, stürmten damals die Spielhalle. Sturmhauben trugen sie, bedrohten Kunden und Personal mit Pistole und Machete. Die Beute betrug gerade mal 580 Euro. Erste Festnahmen erfolgten noch in der Tatnacht. Zwei Tage später verletzte sich der Angeklagte beim Verbrennen von Tatmaterial. Ein Unfall.
Hatte er in seinem letzten Prozess noch gesagt, er sei auch beim Spielhallenüberfall da gewesen, hätte aber nichts getan, schweigt er dazu jetzt. Seine Komplizen sagen, er sei dabei gewesen, habe aber nur am Rande eine Rolle gespielt. Ob er wirklich per Telefon das Signal zum Aufbruch gab, wollen sie nicht mehr genau erinnern. Die Tat liege ja schon so lange zurück, erzählen die Zeugen, deren Vernehmung eher mühsam gerät. Richter Andreas Labentz äußert einmal die Vermutung, der Angeklagte könne der Ideengeber sein, Aber es ist eher eine Frage.