Bochum. . Ein Autofahrer (28) soll zum Zwecke des Versicherungsbetruges Autounfälle provoziert haben. Aber die Beweislage war vor Gericht zu dünn. Die Richter stellten das Verfahren ein.

Hatte der Angeklagte vorsätzlich Autounfälle verursacht, nur von der Versicherung des Unfallgegners Geld abzuzocken? Diese Frage konnte jetzt vor dem Schöffengericht nicht aufgeklärt werden.

Dem berufslosen Bochumer (28) wurde vorgeworfen, in zwei Fällen einen Zusammenstoß provoziert zu haben. Der erste Fall (2008) passierte auf der Königsallee/Ecke Koster-straße. Dort soll er so gefahren sein, dass sein Wagen mit dem einer Lehrerin zusammenstieß und diese als Verursacherin dastand. Ihr Pflichtversicherer zahlte aber die verlangten fast 12 000 Euro nicht. Dagegen klagte der Mann vor Gericht. Die Zivilkammer wies die Klage aber ab mit dem Verdacht, dass der Unfall wohl fingiert gewesen sei. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Auffahrunfall nach Vollbremsung

Im zweiten Fall ging es um einen Auffahrunfall an der Viktoriastraße (2009). Da soll der Angeklagte eine Vollbremsung nur mit der Absicht gemacht haben, dass ihm eine Autofahrerin ins Heck fuhr. Diesmal bekam er Schadenersatz - rund 2700 Euro. Trotzdem hatte die Staatsanwaltschaft auch hier den Verdacht des Versicherungsbetruges.

Die Richter konnten aber in beiden Fällen keine stichhaltigen Beweise finden - und ließen den Fall in der Schwebe. Sie stellten das Verfahren ohne Auflagen ein. Seinen Verteidiger muss der Angeklagte aber selbst bezahlen.