Lüdenscheid. .

Mit einer besonders perfiden Masche sollen zwei Lüdenscheider ihre leeren Kassen gefüllt haben. Den Männern, 38 und 40 Jahre alt, wird vorgeworfen, mit Hilfe von Komplizen Verkehrsunfälle in Lüdenscheid und Umgebung fingiert zu haben. Seit gestern müssen sich beide wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Landgericht Hagen verantworten. Sie schweigen.

Rund 30 Komplizen im Hintergrund

Im Zeitraum zwischen Juni 2006 und Februar 2011, so der Vorwurf, sorgten die beiden Lüdenscheider und um die 30 gesondert verfolgte Mittäter in 22 Fällen dafür, dass es krachte – und das im wahrsten Sinne des Wortes. In Lüdenscheid um Umgebung führten sie laut Anklage absichtlich Auto-Unfälle herbei, um so in den „Genuss“ von Versicherungsleistungen zu kommen, die ihnen tatsächlich gar nicht zustanden.

„Zufällig“ gerieten Autos in den Gegenverkehr, fuhren blind aus einer Einfahrt, oder andere Verkehrsteilnehmer wurden übersehen. Dabei sollen die Angeklagten zum Teil über Handy Regie geführt und in anderen Fällen die Kollisionen selbst verursacht, dann jedoch einen ihrer „Helfer“ hinter das Steuer gesetzt haben. Insgesamt, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, beläuft sich der Schaden auf weit über 100 000 Euro. Und die Summe wäre noch höher ausgefallen, wenn sich die betroffenen Versicherungen nicht in einigen Fällen geweigert hätten, die Forderungen zu begleichen.

Angeklagte schweigen

Allein im Bereich Lüdenscheid sollen die Angeklagten 15 Mal zugeschlagen haben. Sie sorgten, so der Vorwurf, auf der Lennestraße, Bräuckenstraße, auf der L 694, auf der Altenaer Straße, Oedenthaler Straße, Timbergstraße, am Römerweg, am Worthnocken, auf der Herscheider Landstraße und der A 45 für Blechschäden. Darüber hinaus sollen sie in einem Fall auch in Halver einen Unfall fingiert haben.

Für die 6. Große Strafkammer bedeutet das Schweigen der Angeklagten Sisyphus-Arbeit. Jeder einzelne Unfall muss unter die Lupe genommen werden. Vertreter der Versicherungen sollen gehört werden. Erschwerend kommt hinzu, dass etliche der angeblichen Komplizen vermutlich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werden. Auch sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. So zum Beispiel der junge Mann, der gestern an seinem Geburtstag von Polen aus anreist, um hier festzustellen, dass die Ladung seinem verstorbenen Vater galt.

Bislang hat das Gericht mehrere Verhandlungstage bis Mitte Juli anberaumt. Offen ist allerdings, ob die ausreichen, um Licht ins Dunkel zu bringen.