Gelsenkirchen. Polizei und Verbraucherzentrale geben Tipps, wie sich die meist älteren Gäste von so genannten Kaffeefahrten am besten vor betrügerischen Verkaufsmaschen schützen können.

Gutes Essen, Geschenke und sogar satte Geldgewinne – die Verlockungen, mit denen meist ältere Menschen zur Teilnahme an so genannten Kaffeefahrten ermuntert – und kräftig übers Ohr gehauen – werden , sind äußerst vielfältig. Uli Mensing von der Verbraucherberatung Gelsenkirchen berichtet, dass die oftmals dubiosen Anbieter immer öfter das Geld direkt bei den Veranstaltungen kassieren: „Sie setzen jetzt immer mehr elektronische EC-Karten-Abbuchungssysteme ein oder lassen sich Überweisungsformulare ausfüllen.“

Polizei und Verbraucherschützer warnen vor solchen Veranstaltungen und geben Tipps, um Fallen zu vermeiden:

Gesundes Misstrauen

Misstrauen kann nicht schaden. Vor allem bei preiswerten Touren mit allerlei Extras. Meist handelt es sich um minderwertige, im Nutzen zweifelhafte Produkte zu überteuerten Preisen. Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich während der Warenpräsentation absetzen und etwas anderes unternehmen – Teilnahme und Kauf sind kein Zwang, sie haben dennoch Anspruch auf sämtliche Leistungen wie Verpflegung oder Rücktransport. Verhindert das der Veranstalter, kommt die Polizei gern zur Hilfe ( 110).

Kaufvertrag und Waren am besten mit nach Hause zu Prüfung mitnehmen. Unterschrift und An- oder Bezahlung vor Ort sollten für Teilnehmer strikt tabu sein.

Bereut man den Kauf im Nachhinein, kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung ohne Begründung vom Kaufvertrag zurücktreten.