Gelsenkirchen. Die Fantasie der Glücksspiel-Abzocker ist schier grenzenlos - die Probleme der Opfer werden umso größer. Polizei und Verbraucherberatung informierten anlässlich des Weltverbrauchertags mit ihrer Kampagne „Abgefragt, abgebucht, abgezockt“.
Ganz gezielt auf das wachsende Problem unseriösen, sittenwidrigen Betrugs per Anruf und auf Möglichkeiten der Hilfe aufmerksam zu machen, nutzten Verbraucherberatung und Polizei den Weltverbrauchertag für ihre Kampagne unter dem bezeichnenden Motto „Abgefragt, abgebucht, abgezockt“.
Seit zwei Jahren verzeichnen Ute Helfferich, Leiterin der Verbraucherzentrale GE, und ihr Beraterteam einen massiven Anstieg der Fälle. Als besonders dreist schlägt dabei diese Vorgehensweise zu Buche: Firma A ruft an, verwickelt die Leute in Gespräche, fragt persönliche Daten bis hin zur Konto-Verbindung ab. Firma B meldet sich postwendend am Telefon, um dem großen Lotteriegewinn zu verheißen – und Geld vom Konto des Opfers abzubuchen. Wenn die Betrogenen merken, dass sie auf eine miese Masche herein gefallen sind und sich ihr Geld per Rückbuchung wieder beschaffen, heißt das nicht unbedingt, dass der Telefonterror damit beendet ist. Im Gegenteil. Ute Helfferich: „Die Firmen geben keine Ruhe, mahnen und schüchtern die Leute dadurch ein.“ Letzte Drohgebärde der Abzocker: der Einsatz von Inkasso-Büros. Während die Verbraucherzentrale die Möglichkeit hat, solche Firmen abzumahnen und Ratsuchenden Wege der Hilfe aufzuzeigen, sind die Polizeibeamten Jörg Wistuba und Jürgen Fleischmann von der Abteilung Prävention und Opferschutz beim KK 24 Ansprechpartner für die strafrechtliche Seite.
Strafanzeige bei unerlaubten Kontoabbuchungen
„Allein die Kontaktaufnahmen mit dem Ziel einer Gewinnversprechung sind nicht statthaft“, sagt Jörg Wistuba. Unisono mit Verbraucherschützerin Helfferich appelliert er an alle Bürger: Keine persönlichen Daten und Kontoverbindungen am Telefon heraus geben, keine Zusagen machen. Die beste Abwehr sei, den Hörer aufzulegen. Sollte es zu unerlaubten Kontoabbuchungen kommen, rät Wistuba dringend zur Strafanzeige wegen Betrugs – um Abzockerfirmen das Handwerk legen zu können.
So, wie er und seine Kollegen es jetzt im Falle des (fast) geprellten Ehepaares versuchen. Den Abzockerfirmen wie „Spiel 24“ und „Jackpot 77“, die das Paar einem regelrechten Telefonterror und nachfolgend Mahnungen über angeblich ausstehende Summen von 274 und 263 Euro ausgesetzt hatte, auf die Spur zu kommen, ist indes schwer. Die Telefonnummern kommen – natürlich – in der Regel aus dem Ausland.