Gelsenkirchen. . Auf der Suche nach der besten Reiseroute in den Urlaub ging ein Mann aus Gelsenkirchen einem Online-Betrüger ins Netz. Mit Mahn- und Inkasso-Schreiben sollte der Mann unter Druck gesetzt werden. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale konnte er die Situation klären. Leicht war das trotzdem nicht.

Der Artikel über die weit verbreitete Abzocke im Internet hat sofort Reaktionen hervor gerufen. So zum Beispiel bei WAZ-Leser Dietmar Krell aus Gelsenkirchen, er ist nach seiner Internetsuche für die beste Reiseroute postwendend mit Mahnungen und Inkasso-Schreiben für angeblich genutzte Navigationsdienste überhäuft worden – vor dem neuen Gesetz gegen Internetabzocke und noch ohne die unumgänglich klare Kennzeichnung (Bezahl-Button) von kostenpflichtigen Angeboten.

Und das geschah so: Auf der ersten Seite des Routenplaner-Anbieters wurde er nach seiner Internetadresse und der Wohnadresse befragt. Weil ihm aber die Abfrage nach den persönlichen Daten zu aufwändig war, klickte er die schon halb ausgefüllte Seite weg. Drei Wochen später erhielt Dietmar Krell von der Firma Webtains Eisenach eine Mail, in der ihm mitgeteilt wurde, dass er, weil ich nicht innerhalb von vierzehn Tagen widersprochen habe, nun „ein ein Abo auf einen Routenplaner abgeschlossen hätte“. Daran anhängend: eine Rechnung über stattliche 96 € Euro mit 14-tägiger Frist.

Dietmar Krell, ebenso baff wie sicher, keine Navigationshilfe bestellt zu haben, ignorierte die Zahlungsaufforderung. Postwendend flatterte eine Mahnung ins Haus nebst der Androhung, bei erneuter Zahlungsauslassung „ein Inkasso-Büro einzuschalten sowie die Schufa von seinem Versäumnis zu unterrichten“.

Drohnung mit der Schufa

Daraufhin wurde es dem streitbaren Gelsenkirchener zu bunt. Statt sich ins Bockshorn jagen zu lassen – „das entspräche dem klassischen Fall“, wie Verbraucherschützerin Heike Higgen berichtet, – suchte Dietmar Krell Hilfe bei der Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen. Und bekam sie auch. Denn die Mitarbeiterin vor Ort stellte fest, dass die dubiose Internetfirma „ein für dieses Geschäftsgebaren bekanntes Unternehmen ist“. In der Verbraucherzentrale häuften sich schon Anfragen Hilfesuchender zu Webtains. Und, „auch ganz typisch“, wie Higgen weiß, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war die kostenpflichtige Auskunft über Reiserouten im Kleingedruckten versteckt.

Was also tun? Dietmar Krell legte mit einem Musterschreiben der Verbraucherschützer per Einschreiben Widerspruch ein.

Forderungen ignorieren

Folge: Zunächst verdüsterte sich die Drohkulisse, Webtains schickte eine Forderungsaufstellung „gemäß §§ 366/367 BGB“: 96€ Grundforderung, 5€ Mahngebühren, 0,76€ Verzugszinsen, vorgerichtliche Inkassogebühren in Höhe von 13,50€ sowie vorgerichtliche Inkasso-Auslagen von 19,20€. Macht zusammen einen offenen Gesamtbetrag von 153,48 €.

Auch hier blieb Dietmar Krell auf Anraten der Verbraucherschützer besonnen. Er ignorierte erneut die Post. Zu Beginn des Jahres 2012 erhielt er dann letztmalig ein Schreiben eines Inkassobüro mit der Aufforderung, die Summe für das zweite Jahr des Routenplaner-Abos zu begleichen. Krell verwies cool auf seinen Einspruch von vor zwei Jahren – seitdem ist Ruhe.

Sein Fazit: „Hoffentlich wird durch das neue Gesetz, das die Internet-Abzocke erschweren soll, diesen Betrügern ein für allemal das Handwerk gelegt.“ Dem ist nicht hinzuzufügen.

Gesetz bietet Lücken für Betrug

Aber Vorsicht: Ein Fachanwalt äußerten sich jüngst im ZDF sehr skeptisch darüber, dass der neue Bezahl-Button den Betrug eindämmen werde, denn der Gesetzestext sei zu schwammig formuliert. Und: Stichproben der Reporter zeigten, dass dem Betrug Tür und Tor weiter offen stehen. Als Beispiel wurde ein Bezahl-Schaltfläche mit riesigen Lettern gezeigt, die suggerierte, weitere Informationen befänden sich auf der nächsten Seite – frei nach dem Motto: bitte hier klicken – darunter aber im Miniformat stand der Hinweis, das ein Klick eine kostenpflichtige Bestellung auslöst.