Gelsenkirchen. . Klaus K. wurde nach 30 Jahren arbeitslos. Der Gelsenkirchener ist verzweifelt.
Das Stillsitzen fällt ihm schwer. Untätig die Hände in den Schoß legen: Das ist nichts für Klaus K. (Name geändert). 48 Jahre ist er alt, 30 Jahre hat er gearbeitet, schwer gearbeitet: als Betriebsschlosser, Galvaniseur, Schmelzer. Schwerstarbeit. Jetzt ist Klaus K. arbeitslos. Seit Mai.
111 Bewerbungen hat er geschrieben, seit er wusste, dass im Mai Schluss ist bei seinem Arbeitgeber. Zum Bewerbungsgespräch wurde er in der Regel gar nicht erst eingeladen. Bisweilen kam nur die Frage, wo denn die Schmerzgrenze beim Stundenlohn für ihn liege. Wo die Schmerzgrenze für seine Würde liegt, hat niemand gefragt.
Opfer von Sozialplänen
Er ist bei allen möglichen Jobbörsen registriert, bei Leiharbeitsfirmen – und selbstverständlich auch bei der Agentur für Arbeit.
Der gelernte Betriebsschlosser wurde in den letzten Jahren Opfer manchen Sozialplans, ist immer der Arbeit hintergefahren, wenn es nötig war. Etwa zu Mannesmann nach Düsseldorf, wo er in Wechselschichten arbeitete.
Manchmal, wenn auf der Autobahn ein dicker Stau war, konnte er sich gerade mal drei Stunden zu Hause ausruhen zwischen zwei Schichten. Aber das machte dem Vater zweier Söhne nichts. Hauptsache, er hatte eine ordentliche Arbeit.
An den Job als Schmelzer musste er sich anfangs gewöhnen. Schuften in brüllend heißer Umgebung, da nahm er erstmal ordentlich ab. erzählt seine Frau. Doch davon will er gar nichts hören. Das war schon alles in Ordnung. Ordentlich bezahlte Arbeit halt.
Teure Umschulungen und Weiterbildungen
Klaus K. hat auch schon zweimal um Umschulungen bzw. Weiterbildungen bemüht. Die eine war bei einem Weiterbildungsträger in Essen, wo er diverse Führerscheine vom Gabelstapler über Kräne usw. hätte machen können.
Zwar hat er in den verschiedenen Unternehmen, in denen er arbeitete die meisten dieser Führerscheine schon gemacht. Aber nicht mit offiziellem Stempel, betriebsintern eben. Das akzeptieren andere Firmen allerdings nicht gern.
Die recht teure Fortbildung hätte die Arbeitsagentur ihm bezahlt – wenn er einen Arbeitgeber hätte vorweisen können, der garantiert, ihn nach der Fortbildung anzustellen. Den hatte Klaus aber leider nicht. Er bot an, sich das Geld dafür von Familienangehörigen zusammenzuleihen. Das wäre möglich gewesen: Aber dann hätte er für die Monate der Fortbildung laut Gesetz leider auch kein Arbeitslosengeld mehr beziehen dürfen. . .
2Die hätten mich genommen"
Ähnlich war es bei der zweiten Umschulung, die er ansteuern wollte. Das Veterinäramt suchte Assistenten für die Fleischprüfung. Und bot eine sechs- bis achtmonatige Umschulung dafür an. „Die hätten mich wirklich gern genommen. Bestimmt auch hinterher, hatte man mir gesagt.“ Nur leider ging auch das nicht.
Zwar bekam er von der Agentur einen Bildungsgutschein. Der ist aber nur für Fortbildungen in zertifizierten Fortbildungsbetrieben nutzbar. Der praktische Teil der Ausbildung läuft zwar in einem zertifizierten Betrieb. Den theoretischen Teil dagegen übernimmt eine nichtzertifizierte Akademie. Pech für Klaus K.