Gelsenkirchen. Vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen haben einige Mitarbeiter gegen ihre Kündigung bei Scheuten Solar geklagt. Die Sozialauswahl sei eine Farce gewesen.

Noch heute sind ehemalige Mitarbeiter von Scheuten Solar Technologie GmbH wütend darüber, wie sie offensichtlich zum Spielball von Vorgesetzten wurden. Eine Reihe von ehemals Beschäftigten klagte gegen die Kündigung. Sie fühlen sich getäuscht, betrachten die Sozialauswahl als Farce. Der Arbeitsrichterin kamen allerdings Zweifel, ob Mitarbeiter bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages arglistig getäuscht worden seien.

Die Mitarbeiter hatten am 24. Mai ihre Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt, der ihnen die Chance bot, nach der Insolvenz noch sechs Monate lang in einer Transfergesellschaft „geparkt“ zu werden. Die Kläger sagen, dass sie unter Druck ihre Unterschrift geleistet hätten. Ihnen sei versichert worden, dass sie nur mit ihrer Unterschrift eine Chance hätten, zu den 40 Mitarbeitern zu gehören, die der neue chinesische Investor übernehmen will.

Grob fehlerhafte Auswahl

Wie sich später herausstellte, bestand die Liste offensichtlich schon. Es sei gekungelt worden, meinte ein Kläger. Es ging ausschließlich um eine bestimmte Quote für Aufhebungsverträge, die erfüllt sein musste. Sonst wäre der Investor nicht eingestiegen. „Die Kollegen, die für die Liste vorgesehen waren, sind sogar gebeten worden, bei der entscheidenden Betriebsversammlung gar nicht erst zu erscheinen“, meint ein Kläger empört. Eine komplette Schicht wie auch der Betriebsrat wurden übernommen. Ältere, erfahrene Familienväter blieben auf der Strecke. Die Sozialauswahl, so der Anwalt der Kläger, sei grob fehlerhaft gewesen. Offensichtlich hätten einige Betriebsratsmitglieder Gewissensbisse geplagt, meinte einer der Kläger. Drei traten zurück.,

Die Rechtsvertreterin des Insolvenzverwalters Reusch sprach von Unterstellungen und falschen Wahrnehmungen, die nicht für eine Anfechtung ausreichten. Man habe nichts vorgegaukelt, Interessenausgleich und Sozialplan ohne eine Liste übergeben. „260 Mitarbeiter sind doch nicht blöd“, wehrte sich ein Kläger gegen die Unterstellung, den Durchblick verloren zu haben.

500 Euro Abfindung

Schließlich verglichen sich die Parteien. 500 Euro Abfindung erhalten zwei Kläger, ein Dritter, der heute wieder bei Scheuten Solar arbeitet, soll 400 Euro aus der Insolvenzmasse erhalten. Ein Taschengeld im Vergleich zu den über 5000 Euro, die ihm mit dem Junigehalt, Treueprämie, Schichtzulage, anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch zugestanden hätten.

Da die Parteien ihre Anträge – grob fehlerhafte Sozialauswahl auf der einen, Ablehnung auf der anderen Seite – aufrecht erhielten, geht das Gericht noch einmal in Klausur. Es muss prüfen, ob tatsächlich eine Drohung vor der Unterschrift vorlag und damit die Kündigung unberechtigt war.