Gelsenkirchen.
Diese Hochzeit klingt nach. Und für einige Mitarbeiter des Unternehmens Scheuten Solar sind die entstandenen Töne alles andere als süß. Die Übernahme des Gelsenkirchener Solarmodul-Herstellers durch das chinesische Unternehmen Aikosolar verläuft nach WAZ-Informationen keinesfalls so geräuschlos wie zu Beginn der Woche vom Investor in einer Mitteilung dargestellt.
In der Redaktion meldeten sich Scheuten-Mitarbeiter (oder sind es jetzt Aikosolar-Mitarbeiter?), die sich mit der Berichterstattung nicht einverstanden erklärten.
Vor allem die Aufrechnung, welche Beschäftigten künftig wo arbeiten oder untergebracht sind, stieß ihnen sauer auf. 40 in der Produktion: Okay. 130 in der auf sechs Monate Lebensdauer eingerichteten Transfergesellschaft, die von der „weitblick personalpartner GmbH“ aus Erkrath geführt wird: korrekt.
Aber, fragten mehrere Ex-Beschäftigte, wo sei denn der Rest der ehemals 235 wohl geblieben?
Betriebsbedingte Kündigungen
Hier, sagen sie, handele es sich eben nicht um Zeitverträge, die ausliefen. Es handele sich nicht um Beschäftigte des niederländischen Standortes von Scheuten, die dadurch aus der Aufrechnung fielen. Sondern es gäbe eine stattliche Zahl von Mitarbeitern, die den Übergang in die Transfergesellschaft nicht so einfach geschluckt hätten.
Da ist von 60 Beschäftigten die Rede, die „den Knebelvertrag“ nicht hätten unterschreiben wollen, „der uns alle Rechte nimmt“, wie einer sagt. Kaum Zeit habe es gegeben, sagten sie im WAZ-Gespräch, den angebotenen dreiseitigen Vertrag über Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses juristisch prüfen zu lassen. Die Quittung sei auf dem Fuße gefolgt. „In Form einer betriebsbedingten Kündigung.“
"Ich hätte alle meine rechte verloren"
Entsprechend stimme eine Berichterstattung auf der Internet-Seite photovoltaik-guide.de nicht. Dort wird Insolvenzverwalter Steffen Reusch so zitiert: „Der Käufer wollte zunächst mit 40 Beschäftigten das Unternehmen weiterführen.“ ... „Mit diesem Angebot vermeiden wir betriebsbedingte Kündigungen und eröffnen die Möglichkeit, in sechs Monaten neue berufliche Perspektiven zu entwickeln.“
Der WAZ liegt ein Schreiben der dnp Depping, Gesellschaft für Insolvenzverwaltung, vor, in dem dies zu lesen steht: „In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter kündige ich hiermit ihr Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen ordentlich mit Wirkung zum 31. Juli 2012, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.“
Ein Hinweis seines Anwaltes, sagte einer der Ex-Beschäftigten, sei der gewesen: „Gut, dass ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben habe, ich hätte alle meine Rechte verloren.“ Arbeitslos sei er nun gemeldet, eine Chance auf eine Rückkehr zu Scheuten sehe er nicht, obwohl er dort gerne gearbeitet hätte und arbeiten würde. Und von mehreren Seiten ungerecht behandelt fühle er sich, nur weil er den Vertrag nicht sofort unterschrieben hätte.