Essen. . Versuchten Mord hat Staatsanwalt Marcus Schütz angeklagt, sieht niedrige Beweggründe als Mordmotiv. Er ist der Mann mit den zwei Gesichtern, sagt die Gutachterin: 16 Mal hat der Gelsenkirchener Cihan S. auf seine Exfreundin eingestochen. Mitten in der Nacht lauerte er der jungen Frau auf.
Er ist der Mann mit den zwei Gesichtern, sagt die psychiatrische Gutachterin Maren Losch. Einmal der charmante, zuverlässige Mann, aber eben auch der aggressive, Besitz ergreifende. Vor dem Schwurgericht in Essen muss der Gelsenkirchener Cihan S. (27) sich verantworten, weil er am 12. April auf einem Spielplatz in Horst mehrfach auf seine Ex-Freundin und den vermeintlichen Nebenbuhler einstach.
Problem Eifersucht
Im März hatte seine Freundin Schluss mit ihm gemacht. Ein halbes Jahr hatte die Beziehung nur gedauert. Offenbar war er oft gewalttätig gegen sie, Anzeigen liegen vor. Sie gibt als Grund der Trennung an, dass sie mit seiner Eifersucht nicht mehr leben wollte.
Er soll das nicht hingenommen haben. Sie sprach davon, dass er sie verfolgte, ihr auflauerte. Und am Telefon habe er ihr gedroht, dass er sie umbringen werde. Doch sie blieb bei ihrem Beschluss. In dieser Zeit ließ sie auch den Kontakt zu einem früheren, langjährigen Freund wieder aufleben. In der Nacht zum 12. April folgt er ihr, als sie mit diesem Mann auf einem Verbindungsweg Fischer-/Emscherstraße ist. Laut Anklage vermutet er eine Beziehung der beiden und entschließt sich, sie umzubringen.
16 Messerstiche
In Höhe des Spielplatzes sticht er zu. Erst auf den Mann, verletzt dessen Leber. Kurz verfolgt er den Mann, der fliehen kann, ist aber nicht schnell genug. Zurück auf dem Spielplatz nimmt er sich die Ex-Freundin vor. 16 Stiche treffen sie, vor allem im Oberkörper. Als sie am Boden liegt, rennt Cihan S. weg. Den Opfern gelingt es noch, einen Alarmanruf abzusetzen.
Bei Psychiaterin Maren Losch und vor Gericht gesteht der Angeklagte die Tat im Kern. Eine lange Haschischkarriere seit dem 13. Lebensjahr liegt hinter ihm. Auch Alkohol will er vor der Tat getrunken haben. Die Gutachterin sieht aber keine Schuldminderung. Als Beleg dafür sieht sie auch sein gutes Erinnerungsvermögen an die Tat. Sie spricht seine Persönlichkeitsstörung an, nennt ihn egozentrisch, impulsiv, aggressiv. Und eifersüchtig.
Aber dann zitiert sie auch die Schilderungen von Frauen, die ihn kennen: Charmant, zuverlässig, redegewandt. Seine eigenen Gefühle könne er gut ausdrücken, sagt die Psychiaterin. „Aber er hat Schwierigkeiten zu erkennen, was er bei anderen auslöst.“