Gelsenkirchen. SPD-Ratsfraktion hat in Zusammenarbeit mit den Bezirksfraktionen eine Liste möglicher Freilaufflächen für Hunde in Gelsenkirchen zusammengestellt. Verwaltung soll Freigabe nun prüfen.

Die SPD-Ratsfraktion hat gemeinsam mit den Bezirksfraktionen der SPD nach Flächen im Stadtgebiet gesucht, die sich als Hundefreilaufflächen eignen könnten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll die Verwaltung nun prüfen, ob die Flächen freigegeben werden können.

Hundehalter haben ein Problem, wenn sie ihren Hund ohne Leine ausführen wollen. Auf den meisten öffentlichen Flächen herrscht Leinenzwang und wenn es nicht schon deshalb unmöglich ist, die Leine wegzulassen, dann kommt es oft auch zu Konflikten mit anderen Nutzern im öffentlichen Raum. Eine Möglichkeit, das Problem zu entschärfen, sind Hundeauslaufflächen, auf denen Hunde offiziell unangeleint laufen dürfen. Davon allerdings gibt es in Gelsenkirchen zu wenige. Dieses schon lange schwelende Thema will die SPD-Ratsfraktion jetzt konkret angehen.

Freilauf ist Teil artgerechter Haltung

„Die eine offiziell ausgewiesene Fläche im Nordsternpark und die wenigen anderen Stellen, an denen Hunde frei laufen dürfen, reichen eindeutig nicht aus,“ so Fraktionsvorsitzender Dr. Klaus Haertel. „Wir haben uns deshalb jetzt mit unseren Bezirksfraktionen zusammen gesetzt und einige Flächen benannt, die für eine Freigabe geeignet sein könnten. Konkret sind das die Flächen entlang des Weges an der Mühlenemscher in Horst Süd westlich parallel zur Fischerstraße, das Gelände am Ostfriedhof, das ehemalige Floatglasgelände und die ehemalige Kokerei Hassel. Zur artgerechten Haltung von Hunden gehören genügend Auslauf und die Möglichkeit, auch frei und ohne Leine laufen zu können. Dabei gelten selbstverständlich für solche Flächen die gleichen Regeln in Bezug auf Verantwortlichkeiten, Sicherheit und Sauberkeit wie an allen anderen Stellen der Stadt auch.“

Nach dem entsprechenden Beschluss im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss soll die Verwaltung nun bis Ende Oktober prüfen, ob die Flächen tatsächlich als Hundeauslaufflächen ausgewiesen werden können.