Gelsenkirchen. Fürs Wild ist der Wald derzeit Kinderstube. Die Brut- und Setzzeit hat begonnen. Hundehalter sollten ihre Tiere deshalb beim Spaziergang an die Leine nehmen.
Wenn in dieser Jahreszeit der Wald zur tierischen Kinderstube wird, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln: „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sein“, erklärt Udo Kopernik vom VDH, dem Verband für das deutsche Hundewesen (VDH).
Die Anlein-Pflicht gilt in den meisten Bundesländern vom 1. April bis zum 15. Juli andauert. Dies sei notwendig, so Kopernik, da der natürliche Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann. Teilweise reiche es schon aus, dass der Geruch des Hundes ein Wildtier irritiere und dieses in Folge seinen Nachwuchs verstößt. Mit Bußgeldern werden Verstöße gegen die Leinenpflicht geahndet. Wenn ein Wildtier offensichtlich zu Schaden kommt, kann es sich dabei sogar um um vier- oder fünfstellige Beträge handeln.
Auch Matthias Klar, RVR-Revierförster im Emscherbruch kann dies nur bestätigen: „Wird Rehwild gerissen und der verantwortliche Hundehalter ausfindig gemacht, kann es gut und gerne zu einem Bußgeld von 650 Euro kommen.“ Bisher hat er im Emscherbruch jedoch keinerlei Wildtierschäden registriert. Dabei soll es auch in Zukunft bleiben.
„Solange der Spaziergänger sein Tier im Griff hat, dieses auf den ausgeschriebenen Wegen bleibt und keine anderen Besucher belästigt, sehe ich soweit eigentlich kein Problem. Doch mit der steigenden Wildtierzahl in dieser Zeit kann ich nur an die Vernunft der Tierhalter appellieren, die den Jagdtrieb ihrer Hunde nicht unterschätzen sollten“, so Klar. Deshalb: das Tier im Zweifelsfall immer besser an die Leine nehmen.