Gelsenkirchen. Internetnutzer tappen oft in die Geldfalle, wenn sie aus Versehen einen falschen Button betätigt haben. Die Verbraucherberatung gibt Tipps, wie man sich wappnen kann.

Aus so manchem Schnäppchenjäger ist ein Jäger mit Schnappatmung geworden – spätestens, wenn Mahnungen und Inkasso-Schreiben im Briefkasten lagen. Denn bei der digitalen Hatz nach Routenplanern, Anti-Viren-Programmen, Outletstore-Adressen oder sonstigen Freeware-Angeboten sind Internet-Nutzer unbewusst in die Geldfalle getappt. Der vermeintlich kostenlose Klick entpuppte sich als kostenpflichtiger Köder.

Seit Monatsanfang haben Europäische Union und Bund diesem Treiben, durch das nach Medieninformation schon etwa fünf Millionen Menschen in die Falle getappt sind, einen Riegel vorgeschoben. Nunmehr müssen Online-Shops bereits auf Schaltflächen – und nicht erst im Kleingedruckten versteckt – erkennbar machen, dass ein unbedachter Mausklick zum Kauf führt.

Händler setzten auf "Drohkulisse"

Heike Higgen (52), Beraterin der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen, bearbeitet drei bis vier Fälle von Abzocke – täglich. „Die unseriösen Händler setzen auf eine Drohkulisse, dabei verfehlen die angekündigten Inkasso- und Gerichtsverfahren nicht ihre Wirkung. Viele Opfer sind so geschockt, dass sie zahlen.“ Meist beginne es mit Mahnungen in Höhe von 80 bis 150€.

In der Regel wird die Bestellung über einen Button angeklickt: Der muss nach neuer Rechtslage gut lesbar und mit eindeutigen Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder schlicht „kaufen“ beschriftet sein. Diese Bestätigung ist so zu platzieren, dass Kunden gezwungen sind, alle Bestellmodalitäten zur Kenntnis zu nehmen, bevor sie sich durch einen Klick darauf zu einer Zahlung verpflichten. „Das gilt auch für ausländische Firmen, die ihre Geschäfte auf den deutschen Markt ausrichten“, sagt Higgen.

Stichprobenartige Überprüfungen

Drei Monate hatten Internet-Händler Zeit, ihren Handel auf den Warn-Schalter umzustellen. Die Verbraucherschützer werden nun daran gehen, die Umsetzung stichprobenartig zu überprüfen, unseriöses Geschäftsgebaren weiter entlarven. Was aber tun, wenn man/frau noch einem Händler der „alten Schule“ aufgesessen ist?

„Cool bleiben“, sagt die Expertin. Falls Online-Händler sich die Zahlungspflicht nicht bestätigen lassen oder einen falsch beschrifteten Bestell-Button verwenden, kommt kein Vertrag zustande. Zur Ablehnung von Zahlungsansprüchen hält die Verbraucherzentrale zudem Musterschreiben zum Herunterladen bereit. Verstöße werden von den Beratern abgemahnt und gestoppt. Denn meist können die Abzocker den Nachweis über das Zustandekommen des Kaufvertrages nicht erbringen oder haben etwa das Widerrufsrecht nicht aufgeführt. Ganz wichtig zudem: Als Beleg die Ablehnung stets per Einschreiben verschicken.