Essen. . Internet-Händler müssen ab dem 1. August sehr deutlich darauf hinweisen, wenn ein Vertrag im Netz zustande kommt. Das ist bei seriösen Anbietern schon lange der Fall. Die Neuregelung soll vor allem unseriöse Anbieter einbremsen.

Nun gilt, worauf Verbraucherschützer schon seit Jahren gepocht haben: Seit dem 1. August müssen Händler im Internet unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs wesentliche Informationen über den Vertrag deutlich angeben. Das gilt vor allem für den Preis. Und: Falls ein Mausklick für Nutzer Kosten verursacht, müssen die Buttons, die darauf hinweisen, eindeutig beschriftet sein, heißt es bei der Verbraucherzentrale NRW.

Der Bezahlknopf ist bei seriösen Internethändlern Normalität. Windigen Geschäftemachern, die auf die Ahnungslosigkeit der Netzgemeinde setzen, dürfte die Neuregelung allerdings das Geschäftsmodell verderben. Hatte der Nutzer das Kleingedruckte nicht gründlich gelesen, tappte er bislang in die Kostenfalle.

Macht der Händler nicht mit, ist der Vertrag ungültig

Die Händler müssen künftig nicht nur sehr deutlich auf den Preis einer Ware oder Dienstleistung hinweisen, sondern auch auf deren Beschaffenheit und auf etwaige Versand- und Verpackungskosten. Bei Dienstleistungen muss zusätzlich angegeben sein, auf welchen Zeitraum sich diese beziehen. Sind all diese Punkte erfüllt, muss der Käufer dann einen Bestell-Button anklicken. Der muss laut Verbraucherzentrale nun gut lesbar und mit eindeutigen Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder schlicht „kaufen“ beschriftet sein.

Kommt der Händler genau diesen Auflagen nicht nach, sei der Bestellvorgang nichtig, so die Verbraucherschützer: „Falls Online-Händler sich die Zahlungspflicht nicht bestätigen lassen oder einen falsch beschrifteten Bestell-Button verwenden, kommt kein Vertrag zustande.“

Hilfe gegen unberechtigte Forderungen

Interessant auch: Stellen Händler nicht auf den neuen Bestell-Knopf um, können sich Kunden ab sofort besser gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen. Auch hier hilft die Verbraucherzentrale NRW. Sie hält passende Musterschreiben bereit, mit denen sich Betroffene gegen die meist überzogenen Forderungen wehren können. Die stehen ab sofort zum Herunterladen bereit.

Die Verbraucherschützer versprechen, gemeldete Verstöße abzumahnen und so komplett zu stoppen.