NRW-Justizminister will „Abmahn-Abzocke“ im Netz bekämpfen
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Düsseldorf. Justizministerium Thomas Kutschaty will gegen Anwälte vorgehen, die Verbraucher mit überteuerten Abmahnungen abzocken. Es habe sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, die mit den Anwaltskosten Geschäfte macht. Einen Streitwert von 10.000 Euro für illegale Downloads hält er für überzogen.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) macht Druck gegen die massenhafte „Abmahn-Abzocke“ durch unseriöse Anwälte im Internet. Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln, Filmen, Fotos und Texten sei illegal, sagte Kutschaty. Inzwischen habe sich aber eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, die mit überhöhten Anwaltskosten gegen Verletzungen des Urheberrechts Geschäfte mache.
Um die „Abmahn-Abzocke“ einzudämmen, drängt Kutschaty den Bundesgesetzgeber, den Streitwert für das illegale Herunterladen von heute 10 000 Euro pro Musiktitel auf 500 Euro zu deckeln. Dann würde eine „normale Abmahnung“ nur noch Anwaltskosten von 83,54 Euro verursachen – statt heute durchschnittlich 800 Euro. Kutschaty schloss eine Bundesratsinitiative von NRW nicht aus, falls der Bund nicht bald eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt.
Anwaltskosten von 800 Euro sind laut Kutschaty "völlig aus den Fugen geraten"
„Geistiges Eigentum muss geschützt werden“, stellte Kutschaty klar. Einzelne Kanzleien verschickten aber jährlich Hunderte von Mahnschreiben, um damit Geld zu verdienen. „Die Anwaltskosten von 800 Euro sind völlig aus den Fugen geraten“, klagte Kutschaty.
Thomas Kutschaty
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Nach einer Umfrage der Verbraucherzentralen sind sechs Prozent der Bundesbürger schon selbst abgemahnt worden. Der „Verein gegen den Abmahnwahn“ schätzt, dass allein 2011 rund 220 000 Abmahnungen verschickt wurden. „Das Dunkelfeld dürfte um ein Vielfaches höher sein“, glaubt Kutschaty.
Kutschaty hält Streitwert für illegale Downloads für überzogen
Der NRW-Justizminister empfahl Betroffenen, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Bewusste Verstöße gegen den Urheberschutz müssten im Sinne der Künstler und Medienfirmen natürlich geahndet werden. „Die Möglichkeiten, Abmahnungen nicht nur zur legitimen Rechtsverfolgung auszusprechen, sondern als lukratives Geschäftsmodell zu nutzen, sind aber zweifellos einzuschränken.“ Die rot-grüne NRW-Landesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die massenhaften Abmahnungen einzudämmen.
Kutschaty hält den Streitwert von 10.000 Euro für einen illegal im Internet herunter geladenem Musiktitel für weit überzogen. Auch bei einem Streitwert von 500 Euro bleibe es aber deutlich teurer, abgemahnt zu werden, als sich den Titel legal zu beschaffen. Deshalb führe auch eine Senkung des Streitwerts nicht zur Aushöhlung des schützenswerten Urheberrechts.
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