Essen. . Ende einer Einbrecherbande mit Geschmack: Fleischgroßhändler und Weinlager hatten sie jahrelang leer geräumt, jetzt müssen sie mit karger Gefängniskost vorlieb nehmen. Am Mittwoch verurteilte das Landgericht Essen vier Angeklagte aus Bottrop und Gelsenkirchen wegen schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen zu bis zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.

Anfangs hatten sie sogar im Verdacht gestanden, es gezielt auf Fußballprofis wie Schalkes Ivan Rakitic oder Hertha-Trainer Otto Rehagel abgesehen zu haben. Doch das ließ sich nicht erhärten. Die Anklage hatte vier Männern aus Bottrop und Gelsenkirchen aber insgesamt 16 Einbrüche zur Last gelegt, darunter auch das Auskundschaften des Gelsenkirchener Wohnhauses von Schalke-Profi Jefferson Farfan.

Geschlossene Entziehungsanstalt für den Kopf der Bande

Als Kopf der Bande stufte die XVII. Essener Strafkammer, die im Grunde den Anträgen von Staatsanwältin Franca Bandorski folgte, den Bottroper Frank E. ein. Der 41 Jahre alte Angeklagte ist seit Jahren ohne offizielle Arbeit, kassiert aber keine öffentliche Leistungen. Überraschend hatte er zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. Ihn verurteilte das Gericht zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Weil er drogenabhängig ist, wies die Kammer ihn für einen Teil der Strafe in eine geschlossene Entziehungsanstalt ein. Absolviert er die Therapie erfolgreich, kann er auf vorzeitige Entlassung hoffen. Für Verteidiger Heinz-Walter Lindemann stand das im Vordergrund: „Wichtig, dass der Weg gegangen wird, der für ihn der richtige ist.“

Zwei Gelsenkirchener Mitangeklagte bekamen drei Jahre und sechs Monate beziehungsweise drei Jahre und drei Monate Haft. Die Kammer sah sie gegenüber dem Hauptangeklagten nur „wenig untergeordneter“. Der 36-Jährige hatte mehr Delikte zu verantworten, der 54-Jährige dagegen mehr einschlägige Vorstrafen.

Wanzen im Auto lieferten Beweise

Blieb noch ein 50-Jähriger aus Gelsenkirchen. Wie Richterin Gabriele Jürgensen im Urteil betonte, war er an keiner der Taten direkt beteiligt. Allerdings sei er als Bandenmitglied und auch wegen Beihilfe zu verurteilen, entschied die Kammer. Denn er hatte Frank E., der keinen Führerschein besaß, im Vorfeld der Einbrüche zu den Gebäuden gefahren. Während dieser Fahrten hatte E. die Objekte ausgekundschaftet. Dank der Mikrofone im Wageninneren hatte die Polizei mitgehört, wie E. im Auto laut über Chancen und Risiken diskutierte und der 50 Jahre alte Komplize seinen Kommentar abgab. Das reiche schon für eine Beihilfehandlung aus, so Richterin Jürgensen. Frank E. habe den 50-Jährigen auch finanziert, ihm die Wohnung bezahlt. Acht Monate Haft bekommt der Angeklagte und muss 100 Sozialstunden leisten.