Gelsenkirchen. . Ein 26-jähriger Gelsenkirchener ist von dem Vorwurf des schweren Raubes vom Essener Landgericht freigesprochen worden. Der 25-jährige mutmaßliche Haupttäter hatte ihn “aus Rache“ als Komplizen genannt, obwohl der junge Mann an dem brutalen Einbruch in die Wohnung einer Frau gar nicht beteiligt war.

Unversehens fand sich ein 26-jähriger Gelsenkirchener wegen schweren Raubes auf der Anklagebank der V. Strafkammer des Essener Landgerichtes wieder. Am 17. März 2010, so der Vorwurf, soll er mit einer Sturmhaube maskiert einer Frau in ihrer Wohnung an der Marktstraße in Gelsenkirchen eine Waffe ins Genick gehalten und sie um Geld und Handy beraubt haben.

Am Montag dann die Wende im Prozess. Der Mitangeklagte und mutmaßliche Mittäter (25) rückt damit heraus: „Der war gar nicht dabei. Ich habe ihn nur genannt, um mich zu rächen.“ Der 26-Jährige habe nämlich seine Beziehung zu dessen Schwester unterbunden, nennt er als Hintergrund für die falsche Anschuldigung. Das Verfahren gegen den 26-Jährigen wird abgetrennt und endet mit einem Freispruch.

Täter will sechs bis sieben Joints vor der Tat geraucht haben

Der 25-Jährige überrascht das Gericht in mehrfacher Hinsicht: Zum einen mit der Falschaussage, des weiteren damit, dass er nun Namen und Anschrift desjenigen nennt, der tatsächlich mit ihm gemeinsam den Raub begangen haben soll. Nicht zuletzt bringt der Angeklagte außerdem plötzlich seine langjährige Drogen- und Alkoholproblematik ins Spiel, die er sowohl den Ermittlern, als auch der Kammer bislang vorenthielt und die zur Tat geführt haben soll. Sechs bis sieben Joints will er vor dem Raub geraucht und dazu mit dem angeblichen Mittäter eine Flasche Wodka geleert haben, bevor man sich gegen 18 Uhr auf den Weg gemacht habe, um neuen Stoff aus der Wohnung des Opfers zu besorgen. Auf Kommission, habe er gedacht. „Ich hatte Suchtdruck“, beschreibt der 25-Jährige, sein Kopf sei nur auf „Drogen fixiert gewesen“.

Dass es bei der Aktion um Raub gehen sollte, will der Mann erst begriffen haben, als der Kumpel ihm eine Sturmhaube gereicht habe. Als dieser dann auch noch eine Waffe gezogen und der Frau drohte „Ich kann dir auch ein Loch ins Bein schießen, wenn du nicht still hältst“, wäre sein Mandant „fast in Ohnmacht gefallen“, weiß Verteidiger Hans- Georg Bothe.

Seit dieser Tat will der 25-Jährige sein Leben geändert, dem Alkohol abgeschworen und auf Joints weitgehendst verzichtet haben. Die Kammer entschied, dass es in diesem Fall kein Urteil ohne ein entsprechendes Gutachten zur Drogenthematik des Angeklagten geben kann. Dem wird sich der Gelsenkirchener jetzt erst einmal stellen müssen.