Gelsenkirchen.

Die Kritik in Sachen Baumschutzsatzung, die Burkhard Wüllscheidt (Grüne) in Zusammenhang mit einem Antrag von SPD, CDU und FDP geäußert hatte, blieb nicht ohne Widerhall. Die Gelsendienste-Betriebsleiter Heinz Nadorf und Uwe Unterseher-Herold stellen in einem Schreiben an Wüllscheidt – losgelöst von inhaltlichen Fragen, die der Grünen-Vertreter aufgeworfen hatte – klar, wie es zur Aufnahme eines Antrags auf die Tagesordnung kommt.

Fristgemäß gestellte Anträge

Unter Berufung auf die Geschäftsordnung des Rates seien ordnungs- und fristgemäß gestellte Anträge auf die Tagesordnung zu setzen, teilen sie mit. „Der Inhalt der Anträge wird durch den Antragsteller festgelegt. Über die Annahme wird in der Sitzung entschieden.“ Soweit die übliche Verfahrensweise. Sollte der Drei-Fraktionen-Antrag in der Sitzung des Betriebsausschusses am Mittwoch, 23. Mai, mehrheitlich angenommen werden, so werde Gelsendienste auf der Basis der vom Ausschuss genehmigten Änderungsvorschläge eine neue Baumschutzsatzung erarbeiten.

„Wir weisen darauf hin, dass Gelsendienste alle bisher vom Betriebsausschuss gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt hat, inklusive der Organisation und Durchführung einer Expertenanhörung“, so Nadorf und Unterseher-Herold. „Die sollte dazu dienen, dass sich die Betriebsausschussmitglieder auf Basis der Diskussion ein eigenes Bild über die Entwicklung und fachliche Einschätzung des Baumschutzes per Ortssatzung machen können.“