Gelsenkirchen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag entschieden, dass der bisher geringere Urlaubsanspruch für jüngere Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Altersdiskriminierung darstellt.

Bisher war ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen nur Beschäftigten nach Vollendung des 40. Lebensjahres vorbehalten. Die Handhabung soll beseitigt werden, indem die Urlaubsdauer nach oben angepasst wird. Das heißt: Alle Beschäftigten können 30 Tage Jahresurlaub beanspruchen.

Einschätzung der Verwaltung gewünscht

Die CDU-Ratsfraktion nimmt das Urteil zum Anlass, in der Hauptausschusssitzung am heutigen Donnerstag (14 Uhr) eine Einschätzung der Verwaltung über die damit verbundenen Auswirkungen auf die Stadt einzuholen. Werner Wöll, Fraktionsvorsitzender: „Wir möchten darüber hinaus von der Verwaltung erfahren, ob eine inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten schon im Vorfeld einer gesetzlichen Änderung durch die Stadt in Erwägung gezogen wird. Schließlich erhält auch die Erholungsurlaubsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine altersbezogene Staffelung des Urlaubsanspruchs.“

Die SPD-Ratsfraktion möchte die Tagesordnung ebenfalls um einen Punkt erweitert sehen. Sie möchte auf dem Wege der Dringlichkeit über die „Auswirkungen der aktuellen landespolitischen Entwicklung auf den Haushalt und das Verfahren zum Stärkungspakt“ diskutieren.