Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst gestärkt: In einer Entscheidung vom Dienstag urteilten die Richter, dass Mitarbeiter unter 40 Jahren den gleichen Urlaubsanspruch haben wie ältere, nämlich 30 Tage pro Jahr. Für einige bedeutet das vier zusätzliche Urlaubstage.

Den jüngeren Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als sie bislang bekommen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Dienstag in Erfurt verkündeten Urteil. Demnach haben sie ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie die über 40-Jährigen. Konkret bedeutet dies, dass die Urlaubsdauer um bis zu vier Tage im Jahr angehoben werden muss. (Az: 9 AZR 529/10)

Bislang umfasst der Jahresurlaub im öffentlichen Dienst 26 Arbeitstage für bis zu 30-Jährige, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Arbeitstage. Diese altersabhängige Staffelung war von den Arbeitgebern bislang mit dem "gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen" begründet worden. Nach Ansicht des BAG diskriminiert diese Staffelung jedoch jüngere Beschäftigte, da 30- und 40-Jährigen noch kein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werden könne. (afp)