Gelsenkirchen. Die IG Metall scheiterte mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht. Die Gewerkschaft wollte Flugblätter beim Schläuchehersteller Masterflex verteilen.
Die IG Metall darf Mitarbeiter von Masterflex nur auf der Straße informieren. Die Organisation hatte per einstweiliger Verfügung eine Verteilung von Handzetteln am kommenden Donnerstag auf dem Werksgelände erreichen wollen. Das Arbeitsgericht wies den Antrag zurück.
Hintergrund für die Auseinandersetzung zwischen Unternehmen und Gewerkschaft ist die beabsichtige Änderung der Rechtsform des Spezialschläucheherstellers. Masterflex will sich mit dem Zusatz „SE“ (Societé Européenne) quasi als „Europa AG“ ausrichten. Das weckt vor allem auch die Interessen der Gewerkschaft, auf Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte zu achten.
Gegenseitige Skepsis
Im Arbeitsgericht wird deutlich, dass zumindest beide Parteien vom Gefühl einer gegenseitigen Skepsis getragen werden. Bevor die geänderte Rechtsform greift, muss ein besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gewählt werden, das die Vorbereitungen plant. Und ins BVG hätte die IG Metall gerne ein Mitglied entsandt, weil dieses Gremium endgültig die zukünftige Mitbestimmung für Arbeitnehmer regelt.
Der Masterflex-Geschäftsführung reichte aber die eidesstattliche Erklärung der IG Metall nicht, dass mindestens ein Gewerkschaftsmitglied auch zur Belegschaft gehöre. Die Gewerkschaft wollte den Namen nicht nennen, weil sie Nachteile für den Kandidaten befürchtete, wenn sich dieser „geoutet“ hätte.
"Keine Informationen zur Gründung der SE"
IG-Metall-Bevollmächtigter Robert Sadowsky: „Wir erhielten vom Unternehmen keine Informationen zur Gründung der SE. Wir fühlen uns verpflichtet, Mitarbeiter über Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zu informieren.“
Schon aus formalen Gründen so Masterflex-Anwalt Christoph Legerlotz, habe der Wahlvorstand den Vorschlag der IG Metall abgelehnt. Es hätten mindestens zwei Kandidaten aufgestellt werden müssen. Masterflex sieht einen weiteren Grund, die IG Metall nicht als Ansprechpartner zu betrachten. Sie hält die Gewerkschaft nicht für zuständig, was sie aber durch ihre erweiterten Bereiche um Holz/Kunststoff zweifellos ist.
Mitglieder werben erlaubt
Masterflex räumt der IG Metall ein, vierteljährlich im Betrieb zu informieren und um Mitglieder zu werben. Auch gegen die Gründung eines Betriebsrates, so der Anwalt, habe der Vorstand des Unternehmen nichts einzuwenden. „Weisen sie uns ein Mitglied nach, lassen wir sie rein“, wandte er sich an den IG-Metall-Chef.
Der bescheinigt dem Unternehmen nach wie vor ein distanziertes Verhältnis zur IG Metall. Sadowsky: „Wir haben leider das Problem, dass wir keine Mitglieder haben, die Helden sind. Hätten wir sie, dann wäre längst ein Betriebsrat gegründet worden."