Gelsenkirchen. Der Streit zwischen dem Gesundheitszentrum Medicos und dem früheren stellvertretenden ärztlichen Direktor Meinald S. nimmt kein Ende. Der Mediziner hatte die Fußballmannschaft des Schalke 04 betreut, wurde jedoch nie bezahlt. Nun sprach das Arbeitsgericht zumindest ein erstes Teilurteil.
In einem Teilurteil hatte die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen die Klage des Mediziners gegen seine fristlose Kündigung zum 19. Januar 2011 abgewiesen.
Das Ungewöhnliche des Verfahrens: Ein identischer Rechtsstreit mit einem weiteren Mediziner, dem Medicos ebenfalls fristlos gekündigt hatte, ist bereits durch einen Vergleich beendet worden. Die Parteien einigten sich auf eine Abfindung für Dr. Boris P. von 14.500 Euro, die fristlose Kündigung war ebenfalls vom Tisch. Darüber hinaus darf Medicos unter anderem nicht mehr den Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes aufrecht erhalten und Dr. P. keine Ansprüche mehr für nicht bezahlte Leistungen geltend machen.
Wertvolle Kickerbeine
Die beiden Mediziner hatten unter Magaths Zeiten die mannschaftsärztliche Betreuung der Bundesligaspieler von Schalke 04 übernommen. Vertragspartner des Bundesligisten war Medicos, das die Mediziner neben ihrer eigentlichen Tätigkeit in dem Gesundheitszentrum für die Betreuung bei Schalke abstellte.
Der Streit, der schließlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Gericht führte, liegt ursächlich in der fehlenden Entlohnung der Mediziner durch Medicos und der dadurch ausgelösten Kündigung des Vertrages durch Schalke zum 28. Februar 2011. Der Verein hatte Medicos 210.000 Euro pro Saison gezahlt. Schalke fühlte sich getäuscht, da die Mediziner seit Oktober 2010 für die Pflege der wertvollen Kickerbeine keinen Cent gesehen hatten.
"Das ist ja asozial"
Schalke hatte am 19. Januar zu einem Schlichtungsgespräch zwischen den Parteien eingeladen. Die Atmosphäre war nach Aussagen der Beteiligten vergiftet, eine Annäherung nicht möglich. Noch am späten Abend desselben Tages überbrachte ein Bote Dr. S. die fristlose Kündigung.
Das Gericht hält die fristlose Kündigung für gerechtfertigt, da ein Wettbewerbsverstoß vorliege. In dem Schlichtungsgespräch habe der Bevollmächtigte von Dr. S. erklärt, dass die Mediziner auch nach dem 28. Februar auf eigene Rechnung weiter für Schalke tätig sein wollten. Dies, so meint das Gericht, sei auch in einem vorherigen Schreiben des Rechtsvertreters mit ähnlichem Inhalt mitgeteilt worden.
Ein Wettbewerbsverstoß liege auch dann vor, wenn die Absicht bestünde, in eigener Rechnung seinem Arbeitgeber „Geschäftsverbindungen abzuwerben“. Für Ronny Gersch, rechte Hand von Felix Magath, blieb nach dem Gespräch völlig offen, wie die Zusammenarbeit nach dem 28. Februar weiter gehen könnte. Seine Reaktion vor Gericht auf die Kündigung: „Das ist ja asozial.“ Seine Bemerkung taucht im Protokoll nicht auf.
Mehrere Anläufe
Ilona Bruns, Rechtsvertreterin von Dr. Meinald S., setzt in der Berufung auf einen Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Für den 22. Februar will die Kammer zunächst die streitenden Parteien erneut laden. Dann geht es um die Berechtigung und die Höhe einer Entschädigungsforderung von Medicos gegenüber Dr. Meinald S. Der macht übrigens die gleiche Rechnung auf.
Die 3. Kammer des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts brauchte mehrere Anläufe für die Teilentscheidung in dem Rechtsstreit. Auf 57 Seiten ist das Urteil festgehalten. Eine Fortsetzung des Verfahrens wird es nach der Berufung in Hamm geben. Dabei ist kaum anzunehmen, dass die 3. Kammer tatsächlich am 22. Februar eine erneute Entscheidung, diesmal zu Schadensersatzforderungen, treffen wird.