Gelsenkirchen. Er rief die Polizei wegen eines angeblichen Verkehrsunfalls. Als die Beamten eintrafen, griff er sie mit einem Jagdmesser an und verletzte sie schwer. Ins Gefängnis muss er dafür nicht. Denn das Essener Schwurgericht stufte den 21-jährigen Markus K. als schuldunfähig ein. Er muss in in die Psychiatrie.

Der 21-jährige Gelsenkirchener Markus K., der zwei Polizisten in einen Hinterhalt gelockt und zu töten versucht hatte, muss auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Das Essener Schwurgericht stufte ihn am Dienstag als schuldunfähig ein, wies ihn aber gleichzeitig wegen Wiederholungsgefahr in eine Landesklinik ein.

In der Nacht zum 9. August vergangenen Jahres hatte der Auszubildende, der seit sechs Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leidet, bei der Einsatzleitstelle in Gelsenkirchen einen leichten Verkehrsunfall gemeldet. Als eine 31-jährige Polizistin und ihr 46 Jahre alter Kollege am Einsatzort eintrafen, griff der 21-Jährige sie sofort mit einem Jagdmesser an. Beide wurden schwer verletzt. Der Polizist zog im letzten Moment seine Waffe und schoss den Angreifer kampfunfähig.

Motiv: Hass auf den Staat

Als Motiv des psychisch kranken Markus K. stellte sich im Prozess ein Hass gegen den Staat heraus. Der 21-Jährige, der 2006 ein Jahr lang Mitglied der NPD war, fühlte sich vom Staat überwacht und fürchtete, dass dieser ihn umbringen wollte. Kampflos habe er nicht abtreten wollen, erzählte er. Er hätte die Beamten angegriffen, damit sie ihn töteten. Im Prozess hatten alle Beteiligten, auch die Opferanwälte, die Einweisung von Markus K. in die Psychiatrie gefordert. Gutachter hatten davon gesprochen, dass es sehr lange dauern werde, bis er als geheilt entlassen werden könne.