Gelsenkirchen.
Eine Witwe aus Haverkamp war äußerst erbost, als sie von der Kirchengemeinde St. Joseph in Bismarck im Februar 2008 die Rechnung für die Beerdigung ihres Mannes präsentiert bekam. In der Gesamtforderung von 3121 Euro für den Kauf des Grabgrundstücks waren auch 250 Euro enthalten für das Abräumen der Gruft nach 25 Jahren.
Die Witwe wollte nicht für eine Leistung bezahlen, die die Friedhofsverwaltung erst in 25 Jahren erbringen würde. Sie weigerte sich, der Gemeinde den „zinslosen Kredit“ zu gewähren. Zahlungsaufforderungen ließ sie verstreichen. Schließlich klagte die Gemeinde vor dem Amtsgericht, was sie angesichts der Gebührenforderungen vor dem Verwaltungsgericht hätte tun müssen. Dort landete der Fall nun.
Klage auf Rückzahlung der Summe
Doch in der Zwischenzeit hatte sich die Gemeinde entschieden, seelsorgerisch auf die säumige Zahlerin einzuwirken. Sie schickte ihren Pfarrer, quasi als Forderungseintreiber, in die Wohnung der Witwe – und der leistete erfolgreiche Überzeugungsarbeit. Die Frau zahlte. Sie fühlte sich unter Druck gesetzt und an den Pranger gestellt. Doch dann kamen ihr wieder Zweifel, ob die Vorgehensweise der Gemeinde im christlichen Sinne erfolgte. Sie drehte den Spieß um und klagte auf Rückzahlung der Summe.
Vor Gericht war die Sache schnell erledigt. Da das Geld ja auf dem Konto der Gemeinde gelandet war, mussten sich die Richter nur damit beschäftigen, ob es denn wieder auf das Konto der klagenden Witwe zurückfließen muss. Einen Vergleichvorschlag, nach dem jede der Parteien 125 Euro zahlen sollte, lehnte der Rechtsvertreter der Witwe ab. Das Gericht legte dem Rechtsvertreter der Gemeinde nahe, das Geld zurückzuzahlen. Entgegen der Satzung sei kein rechtmäßiger Bescheid an die Witwe ergangen. So wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Die Gemeinde zahlt der Witwe nicht nur die 250 Euro bis Ende Januar 2012 zurück, sondern übernimmt auch die Gerichtskosten.