Gelsenkirchen. .

„Ich bin aus allen Wolken gefallen“, schildert der 30-jährige Gelsenkirchener sein angebliches Erschrecken, als die Polizei vor seiner Tür stand und ihm den sexuellen Missbrauch eines Kindes vorwarf.

Im Zeitraum 2001 bis 2006 soll er die damals elf bis 16-jährige Tochter seiner damaligen Freundin in deren Wohnung in Gelsenkirchen zum Sex genötigt haben. Laut Anklage ging das von bloßen leichten Berührungen über zielgerichtetes Betatschen bis zur Vergewaltigung. Seit gestern muss sich der Mann vor dem Essener Landgericht verantworten.

Die Anzeige kam erst Jahre später. Die inzwischen 20-Jährige, die mittlerweile in Süddeutschland lebt, begründet das so: Der Ex-Freund der Mutter habe per SMS um ein Treffen gebeten und ihr wenig später zu Weihnachten 2009 neben zwei Flaschen ihres Lieblingsparfums ein Sex-Spielzeug geschickt. Sie sprach mit den Eltern darüber, die drängten zur Anzeige.

Richterin Luise Nünning, wies den Angeklagten zu Prozessbeginn vergeblich drauf hin, wie positiv sich ein Geständnis auf das Strafmaß auswirken könne, natürlich nur falls er schuldig sei. Keine Chance, er gebe doch nichts zu, was er nicht getan habe, hat der Angeklagte schon zuvor seinem Verteidiger erklärt. Er weist weit von sich, was Staatsanwalt Peter Koschnick ihm vorwirft: Keine Situation in der Badewanne, in der er sich ihr nackt näherte, so wie es die Zeugin geschildert hatte, keine Vergewaltigung und keine sexuellen ­Berührungen.

Freund sei er gewesen. „Sie brauchte einen zum Anlehnen, zum Ausweinen“, beschreibt er den Kontakt zu dem Mädchen. Warum eine Anzeige? Er weiß es nicht. An ihre „ kindlichen Schwärmereien“ will er sich erinnern, an Liebesbriefe, die sie ihm als kleines Mädchen geschickt habe soll. Er hat sie weggeworfen. Sie weiß nichts von Briefen. Räumt aber ein, dass sie und ihre Freundinnen als Kinder den „älteren Mann“, beim ersten Treffen in der Kirchengemeinde schon „ toll“ gefunden hätten. Aber das alles, habe nichts mit den späteren Ereignissen zu tun. Belastungstendenzen zeigt sie nicht vor Gericht. Der Prozess wird fortgesetzt.