Gelsenkirchen. . Ein 29-Jähriger handelte mit 170 Kilo Drogen. Neben Haschisch und Amphetaminen besaß der Dealer auch Waffen. Da er gegen Komplizen aussagte, blieb die Strafe gering. Richter Martin Hahnemann vom Landgericht Essen fiel das milde Urteil jedoch schwer.
Mit rund 170 Kilo Drogen hatte der 29-Jährige von seiner Wohnung am Rande der Gelsenkirchener Innenstadt aus gehandelt. Dass das Landgericht Essen ihn dafür nur zu vier Jahren Haft verurteilte, verdankt er seiner Aussagebereitschaft.
Offenbar hat der Gelsenkirchener andere Straftäter verpfiffen. Gut organisiert hatte der einschlägig vorbestrafte Angeklagte sein Geschäft aufgezogen. Aus Holland holte er Haschisch, aus Bismarck Amphetamine. Den Stoff gab er vor allem an zwei Großabnehmer in Gelsenkirchen und Wuppertal ab. Dem Inhaber einer „Bunkerwohnung“, bei dem er die Drogen zeitweise deponierte, zahlte er monatlich ein kleines „Gehalt“. Er selbst finanzierte mit Drogen schon mal Türkeiurlaube.
Dealer besaß Schusswaffen
Das Geschäft lief von Juli 2008 bis Mai 2010. Dann nahm die Polizei ihn fest. Nach anfänglichem Leugnen entschloss er sich dann zu einem Geständnis und kam nach nicht einmal zwei Monaten aus der Untersuchungshaft heraus. Kooperativ zeigte er sich: Er übergab der Polizei eine Pumpgun, eine Pistole und ein Schrotgewehr.
„Eigentlich hätten Sie hier mit einer zweistelligen Haftstrafe herausgehen müssen“, deutete Richter Martin Hahnemann im Urteil der XVI. Essener Strafkammer an, für welches Strafmaß Drogen und Waffen hätten reichen können.
Strafrabatt für umfangreiche Aussage
Aber tatsächlich gab es im Beratungszimmer der Kammer lange Gespräche zwischen Staatsanwältin, Verteidiger und dem Gericht. Offenbar mussten die Richter überzeugt werden, dem Angeklagten einen deutlichen Strafrabatt zu geben, weil er andere Täter belastet hatte.
Mit dem Urteil sei die Kammer bis an die Grenze des Vertretbaren gegangen, sagte Hahnemann. Er warnte den Angeklagten. Offenbar habe sich bei diesem der Eindruck verfestigt: „Wenn ich erwischt werde, ziehe ich blank und liefere andere ans Messer.“ Dieses Urteil sei aber das letzte Mal, dass ihm diese Chance geboten werde: „Sie sollten Ihr Leben ändern.“ Dann machte er erneut deutlich, wie schwer dem Gericht diese Strafermäßigung fiel: „Ich bin über meinen eigenen Schatten gesprungen, um das mitzumachen.“