Gelsenkirchen. . Mit unterschlagenen Einnahmen aus Spielautomaten besserte eine 33-Jährige ihr Arbeitslosengeld in 71 Fällen auf. Die Frau spielte dann selbst mit dem Geld, um das Minus im Geschäftsbericht wieder auszugleichen.

Diese Rechnung ging nicht auf: Die 33-jährige Spielhallenaufsicht aus Gelsenkirchen nahm regelmäßig beim Auffüllen der Spielautomaten 50 bis 100 Euro aus der Kasse. Die Frau zockte dann selbst damit, um das Minus im Geschäftsbericht wieder auszugleichen. Nach vier Monaten flog die Masche auf, und nun hatte sich die Hartz-4-Empfängerin vor dem Amtsgericht Unna wegen Unterschlagung in 71 Fällen zu verantworten.

Vor Strafrichter Manuel Ginzel gestand die Gelsenkirchenerin alles ein: „Das Arbeitslosengeld II ist mir damals gekürzt worden, es kam immer nur stückweise, da bin ich das erste Mal auf die Idee gekommen.“

Bewährungsstrafe und Sozialstunden

Schließlich, gesteht die 31-Jährige vor Gericht, sei alles auch recht einfach gewesen, sie sei davon ausgegangen, dass keiner hätte etwas merken können. Wegen veruntreuender Unterschlagung verurteilte das Amtsgericht Unna die Frau zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die 33-jährige Gelsenkirchenerin 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.