Gelsenkirchen. Seinen Führerschein musste Ralph Herrmann laut Gerichtsbeschluss abgegeben. Doch der 61-jährige bestreitet weiterhin, bei Rot eine Ampelkreuzung überfahren zu haben. Nun legte er eine Rechtsbeschwerde beim Generalstaatsanwalt in Hamm ein.
Seinen Führerschein hat Ralph Herrmann sicherheitshalber abgegeben. Dass er bei Rot eine Ampelkreuzung überfahren haben soll, das bestreitet der vom Gelsenkirchener Amtsgericht verurteilte 61-jährige Recklinghäuser aber weiterhin vehement. Und zwar öffentlich.
Anfang nächster Woche will der vermeintliche Rotlichtsünder erneut Flugblätter in der Gelsenkirchener Innenstadt verteilen und über seine Geschichte informieren. Auch den juristischen Kampf gegen das seiner Meinung nach falsche Urteil hat er noch nicht aufgegeben.
Polizist bezeugt den Vorfall
Es geht um einen Vorfall im Januar 2010. Laut Zeugenaussage eines Polizeibeamten habe Herrmann die Kreuzung Luitpold/Florastraße bei Rot überfahren. Auch wenn vor seinem Auto ein großer Sattelschlepper gestanden habe, hätte er den linken Ampelmasten sehen müssen.
Autofahrer Herrmann aber bestreitet, bei Rot gefahren zu sein. Und wies zudem mit einer ersten Flugblattaktion darauf hin, dass an der Kreuzung links gar kein Ampelmast steht. Herrmann legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein, umsonst. Im Juni stellte er Strafanzeige gegen den Polizeibeamten wegen uneidlicher Falschaussage.
Mit dem linken Ampelmast sei der rechte, obere gemeint
Nun endlich hat Herrmann darauf Antwort von der Essener Staatsanwaltschaft erhalten. Herrmann: „Mit Schreiben vom 11. März teilt die Staatsanwaltschaft Essen mit, mit dem linken Ampelmast sei nicht ein linker Ampelmast gemeint, sondern der sich in viereinhalb Metern Höhe befindliche Ausleger.“Der Polizist habe die linke Wechsellichtzeichenanlage auf dem rechten Ampelmasten gemeint. Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden. Herrmann legte dagegen eine Rechtsbeschwerde beim Generalstaatsanwalt in Hamm ein.
Der Fall mutiert zu einer Frage um Begrifflichkeiten. Dass der Polizeibeamte mit dem Begriff „linker Ampelmast“ die Ampelpeitsche gemeint haben könnte, glaubt der Autofahrer aber nicht.
Und wehrt sich weiter: „Gegen den Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen ist ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet.“ Auf den neuen Flugblättern klagt Herrmann: „Links ist noch lange nicht links“ und fordert einmal mehr: „In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten.“