Gelsenkirchen. . Seit zwei Jahren wohnte der 59-jährige Sexualstraftäter Karl D. bei seinem Bruder in Heinsberg. Nun soll er sich in Gelsenkirchen aufhalten. Das ist nach WAZ-Informationen auch tatsächlich der Fall. Offizielle Bestätigungen gibt es nicht.

Es gibt Menschen in der Stadt, die machen sich in diesen Tagen Sorgen. Anlass dafür ist die Spekulation, dass Karl D. seit gut drei Wochen in Gelsenkirchen leben würde. Das ist nach WAZ-Informationen auch tatsächlich der Fall. Bei dem 59-Jährigen handelt es sich um den verurteilten Sexualstraftäter, der seit seiner Freilassung vor zwei Jahren bei seinem Bruder und dessen Familie in Heinsberg gewohnt hatte und durch die Polizei dauerüberwacht worden war.

Keine offizielle Bestätigung

In Gelsenkirchen lebt D. nicht auf freiem Fuß, kann sich nicht bewegen, wie er will. Das aber wird in einem anonymen Schreiben gemutmaßt, das die Redaktion erreichte. Der Mann ist auf eigenen Wunsch in der Sozialtherapeutischen Anstalt an der Munckelstraße untergebracht. Und dabei handelt es sich um eine geschlossene Vollzugsanstalt, die einen Freigang nicht vorsieht.

Offiziell bestätigt die Unterbringung von D. niemand. Offiziell bestätigen darf das auch niemand. Die Polizei wehrt ab, die Stadtverwaltung lässt die Rollos runter. Das NRW-Justizministerium greift zu diesen Gelegenheiten gerne in die Kiste mit dem Aufdruck: Sprachregelungen. Entsprechend gibt die stellvertretende Pressesprecherin Andrea Bögge auf WAZ-Anfrage zu Protokoll: „Der Mann ist in einer geschlossenen Einrichtung des Justizvollzugs untergebracht.“

Therapeutische Mittel

An der Munckelstraße selbst gibt es ebenfalls keine konkrete Auskunft. „Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf ich über niemanden etwas sagen, der hier untergebracht ist“, erläutert Anstaltsleiter Carsten Heim. Über die Einrichtung selbst und wie sie funktioniert, redet er gerne. Dass die Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen eine Sondereinrichtung des geschlossenen Strafvollzuges für erwachsene Männer in Nordrhein-Westfalen ist. Dass sie über 57 Haftplätze verfügt. Dass sie behandlungsgeeignete und behandlungsmotivierte Straftäter (Heim: „Sie müssen selbst auch wollen“) mit spezifischen therapeutischen Mitteln und sozialen Hilfen dazu bringen soll, nach ihrer Entlassung ein Leben ohne erneute Straffälligkeit zu führen. Gleichzeitig gelte es auch, so Heim, den Vollzug der Freiheitsstrafe so zu gestalten, dass ein höchst mögliches Maß an Sicherheit garantiert ist. Und: „Die Menschen sind hier in der Regel zwischen drei und fünf Jahren untergebracht.“

Die Sotha, wie die Einrichtung kurz genannt wird, passt ins Bild. Karl D. vergewaltigte und quälte in den 1980er Jahren drei Mädchen; dafür saß er insgesamt rund 20 Jahre im Gefängnis. Seit seiner Freilassung vor gut zwei Jahren lebte er bei seinem Bruder und dessen Familie in Heinsberg. Dort wurde er rund um die Uhr von mehreren Polizisten bewacht.

Dauer-Überwachung

Die öffentliche Aufmerksamkeit war groß. Hunderte Menschen demonstrierten monatelang vor dem Haus und richteten Mahnwachen ein. Ende Januar wies das Verwaltungsgericht Aachen eine Klage gegen die Dauer-Überwachung des Sexualstraftäters ab. Das bedeutet: Würde Karl D. jetzt die Sotha verlassen, müsste die Polizei ihn umgehend dauerüberwachen.

D. hatte mehrfach geäußert, dass er freiwillig in eine Anstalt zur therapeutischen Behandlung gehen würde, wenn ihn denn eine aufnähme. Sein Anwalt, Wolfram Strauch, bestätigte am Dienstag auf WAZ-Nachfrage, dass sich sein Klient in einer geschlossenen Anstalt befinden würde. Wo, das wollte er nicht sagen.