Aachen. . Der aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Karl D. und seine Familie dürfen auch weiterhin dauerhaft überwacht werden. Seine Familie hatte gegen die Dauer-Observation geklagt, weil sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlt. Dies sei jedoch hinzunehmen, erklärten die Richter.

Der aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Karl D. und seine Familie dürfen auch weiterhin dauerhaft überwacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen am Montag entschieden. Die Familie von Karl D. hatte gegen die Dauer-Observation geklagt, weil sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlt. Dies sei jedoch hinzunehmen, erklärten die Richter. Laut eines Gutachtens sei Karl D. nach wie vor gefährlich, sagte Gerichtssprecher Markus Lehmler. Deshalb müssten er und die Familie seines Bruders die Überwachung durch die Polizei zum Schutz der übrigen Bevölkerung akzeptieren.

Der Prozess hatte am Montagmorgen unter großem Medien- und Zuschauerinteresse begonnen. Dutzende Anwohner verfolgten das Verfahren im Gericht. Sie erklärten, das gesamte Leben im Dorf habe sich seit der Anwesenheit von Karl D. verändert. Kinder würden von ihren Eltern aus Angst aus der Schule und vom Sport-Training abgeholt, in Schulen und Kindergärten seien neue Schließmechanismen entwickelt worden, sagte Anwohner-Sprecher Thomas Brauckmann. Die Angst sei allgegenwärtig.

„Elektronische Fußfessel“ nicht praktikabel

Der Landrat des Kreises Heinsberg hatte Ende Februar 2009 die Dauer-Observation des verurteilten Schwerverbrechers angeordnet. Vertreter des Kreises erklärten zum Prozessauftakt, sie würden zum Schutz der Bevölkerung davon auch nicht abrücken. Familien-Anwalt Wolfram Strauch hatte daraufhin angeregt, Karl D. mit einer elektronischen Fußfessel auszustatten und ihn auf diese Art und Weise zu überwachen. Außerdem könnte die Familie die Polizei telefonisch informieren, wenn sie ohne den vorbestraften Bruder das Haus verlasse. Dadurch könnte die Polizei darauf verzichten, die Familie auf dem Weg zum Bäcker, zum Sport oder zur Schule zu verfolgen, sagte der Anwalt. Die Vertreter des Kreises nannten die „elektronische Fußfessel“ jedoch nicht praktikabel. Eine lückenlose Überwachung sei dadurch nicht möglich.

Die Familie hatte gegen die Dauer-Observation geklagt, da sie ihrer Meinung nach einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstelle. Sie werde im Dorf inzwischen „wie Aussätzige“ behandelt, sagte Familien-Anwalt Strauch. Letztlich habe man nur dem Bruder ein Dach über dem Kopf bieten wollen, als dieser mit seinen Koffern nach der Haftentlassung vor dem Gefängnistor gestanden habe.

14-jährige Haftstrafe verbüßt

Anwohner-Sprecher Thomas Brauckmann zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Eine andere Entscheidung hätte möglicherweise zu einem weiteren schweren Verbrechen von Karl D. führen können, so Brauckmann.

Karl D. hatte bis Ende Februar 2009 eine 14-jährige Haftstrafe verbüßt, weil er zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt hatte. Zuvor war er bereits 1984 wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht München abgelehnt. (dapd)