Gelsenkirchen. Über ein Viertel der Menschen in Gelsenkirchen haben keine deutschen Staatsangehörigkeiten. Darunter sind drei Gruppen mit vielen Fragezeichen.
Der Status vieler ausländischer Personen, die derzeit in Gelsenkirchen leben, konnte durch das Ausländeramt Gelsenkirchen noch nicht abschließend geklärt werden. Das geht aus der Jahresbilanz der Behörde hervor. Demnach sind unter den 70.867 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die zum Ende des vergangenen Jahres in der Emscherstadt gezählt wurden, 5081 noch ohne gesichertes Aufenthaltsrecht.
Personen im offenen Asylverfahren, Geduldete: So sind die Zahlen in Gelsenkirchen
Unter dieser Gruppe befinden sich zum einen 3230 Personen, die eine sogenannte Fiktionsbescheinigung besitzen. Das bedeutet, dass diese Menschen einen Antrag auf Ersterteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, dieser Antrag aber noch nicht von der Ausländerbehörde final bearbeitet wurde. Die Fiktionsbescheinigung ermöglicht, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zu besitzen, bis ein Fall entschieden ist. Mit ihr kann man sich ausweisen und darf grundsätzlich auch aus- sowie einreisen.
Ebenfalls unter die Gruppe der Menschen, deren Status noch nicht abschließend geklärt ist, fallen all jene Personen, die sich aktuell im Asylverfahren befinden. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren das 975 Schutzsuchende. Übrigens: Zur Erfüllung der (seitens der Stadt Gelsenkirchen häufig kritisierten) Flüchtlingsquote, über die eine gerechte Verteilung der Antragstellenden in die NRW-Kommunen sichergestellt werden soll, müsste die Stadt aktuell (Stand 8. März) noch 304 weitere Schutzsuchende aufnehmen.
Chancen-Aufenthaltsrecht: So viele ausländische Personen haben in Gelsenkirchen profitiert
Zu der Gruppe der Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht gehören auch all jene, die nur einen Duldungsstatus haben. Das trifft auch 876 Personen in Gelsenkirchen zu. Sie sind ausreisepflichtig, müssten die Bundesrepublik also eigentlich verlassen. Die Abschiebung wird bei Geduldeten aber aus verschiedenen Gründen ausgesetzt – etwa aufgrund von Krankheiten, unzumutbarer Familientrennung oder aufgrund fehlender Papiere.
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Viele Menschen leben über Jahre im Duldungsstatus. Diese „Kettenduldungen“ sollten mit dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“ mit Beginn des Jahres 2023 beendet werden. Seitdem haben Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober fünf Jahre in Gelsenkirchen aufgehalten haben, die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein langfristiges Bleiberecht zu erhalten. Davon haben nach Angaben des Ausländeramtes mittlerweile 217 Personen erfolgreich Gebrauch gemacht, 78 Anträge seien noch offen, 111 abgelehnt worden. Die Stadt geht von 758 Anspruchsberechtigten aus.
Abgelehnt wurden Anträge laut Stadt vor allem aus drei Gründen: nicht ausreichende Voraufenthaltszeiten, strafrechtliche Verurteilungen sowie die fehlende Abgabe eines glaubhaften Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.