Gelsenkirchen. Ausländer, die 5 Jahre geduldet sind, haben mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht eine neue Option – die in Gelsenkirchen noch verhalten genutzt wird.
Ausländische Personen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebten, können seit dem Jahreswechsel das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Mit dem Gesetz aus dem Hause von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll ihnen ermöglicht werden, in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen – also etwa die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts durch Arbeit, hinreichende Sprachkenntnisse und Identitätsnachweise, die aufgrund mangelnder Kooperation der Behörden im Heimatland oft nicht leicht zu bekommen sind. Die Stadt Gelsenkirchen hat nun bekanntgegeben, wie viele Ausländer mittlerweile einen Antrag für das Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt haben und wie viele davon abgelehnt oder bewilligt wurden.
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Identifiziert hat die Stadt einen potenziellen Personenkreis von 758 Menschen mit fünfjährigem Aufenthalt, für die das Sonderrecht infrage kommen könnte. Davon haben mittlerweile 249 (also etwa ein Drittel) einen Antrag gestellt. „Das ist nicht viel, aber das mag damit zusammenhängen, dass der Gesetzgeber den Antragstellern einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 eingeräumt hat“, sagte Waldemar Kinzel, Leiter der Ausländerbehörde, im vergangenen Ausschuss für Ordnung. Unproblematisch ist die lange Frist nach Einschätzung seiner Behörde nicht. „Dies kann zu einer jahrelangen Unsicherheit führen, da diese Personen zur Ausreise verpflichtet bleiben und daher auch grundsätzlich nicht vor einer Abschiebung geschützt sind“, urteilt das Amt in einer schriftlichen Vorlage.
Demokratie-Test: 52 von 121 befragten Ausländern fallen in Gelsenkirchen durch
Bei etwa 90 Prozent der Anträge fand noch keine finale Bearbeitung statt. Positiv beschieden wurden bislang acht, abgelehnt neun Anträge. Die Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht sind gegeben, wenn sich jemand zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt. Geprüft wird das vom Ausländeramt in einer persönlichen Befragung des Antragstellers, beispielsweise mit Fragen zum Grundgesetz, zu den Rechten und Pflichten deutscher Staatsbürger, zur Meinungs-, Presse- oder Religionsfreiheit oder den Aufgaben des Bundeskanzlers, Parlaments oder Bundespräsidenten. Genutzt wird dafür in Gelsenkirchen ein Multiple-Choice-Fragebogen mit vorgegeben Antwortmöglichkeiten.
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Laut Kinzel wurden mittlerweile 121 Befragungen durchgeführt, wovon 69 erfolgreich und 52 nicht erfolgreich verlaufen sind – das sind bislang knapp 43 Prozent. „Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung war hier nicht gegeben“, so Kinzel. Eine letztendlich negative Entscheidung über den Antrag ist damit hier sehr wahrscheinlich.
Sofern nach Ablauf des Chancen-Aufenthaltsrechts die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Sie müssen dann im Zweifel wieder damit rechnen, abgeschoben zu werden. Straftäter bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von Falschangaben oder Identitätstäuschung verhindern.