Gelsenkirchen. 2006 sollte das E-Rezept kommen, seit Januar 2024 ist es für Praxen Pflicht. Wie es in Gelsenkirchen Praxen und Apotheken läuft.
Eigentlich ist alles ganz einfach. In der Arztpraxis wird der Code für das elektronische Rezept auf die Krankenkarte geladen, in der Apotheke wird es ausgelesen und – mittlerweile tatsächlich ohne einen Ausdruck – das entsprechende Medikament ausgehändigt. Jedenfalls, wenn es lieferbar ist. Und wenn der Arzt es schon signiert und damit freigegeben hat. Und wenn die Telematik keine Störung hat.
Nach 18 Jahren läuft die Technik endlich
Alle drei Stolpersteine liegen bisweilen auf dem Weg zur heilenden Arznei. Bereits 2006 sollte das E-Rezept ursprünglich starten. Aber die notwendige Technik funktionierte lange Jahre nicht, die Praxen waren skeptisch. Seit Januar 2024 ist das E-Rezept jedoch Pflicht. Generell funktioniere die Technik mittlerweile auch gut, versichern sowohl Apothekensprecher Christian Schreiner als auch der Vorsitzende des Qualitätsnetzes des Hausärzte, Simon Kirchberg. Beide haben auf Einladung des Generationennetzwerks Informationsveranstaltungen zum Thema durchgeführt, die auf großes Interesse stießen, aber – so Kirchberg – auf erstaunlich gute Kenntnisse der Zuhörer.
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Abgesehen vom allgemeinen Problem mit nicht lieferbaren Medikamenten hakt es vor allem noch am Ablauf in manchen Praxen. Wenn Ärztinnen oder Ärzte Rezepte erst gegen Ende der Praxiszeit gesammelt signieren und damit freigeben für die Apotheker, kann es passieren, dass der Patient mit der Krankenkarte oder dem auf die entsprechende Handy-App geladenen Code in die Apotheke kommt, aber trotzdem noch keine Arznei abholen kann.
„Beim Papierrezept konnte das nicht passieren. Der Patient bekam das Rezept erst, wenn es unterschrieben war und ging dann irgendwann in die Apotheke. Manche Praxen haben ihre Arbeitsweise bereits umgestellt, signieren sofort, andere tun das noch nicht. Aber das weiß der Patient oft nicht“, erklärt Kirchberg, wie es zu den vergeblichen Apothekenbesuchen kommt. Im Netzwerk habe er das bereits angesprochen und Kollegen gebeten, die Arbeitsweise zu verändern. „Das ist nur ein Häkchen, das geht ganz schnell“, versichert er.
Manche Ärzte geben Rezepte erst später gesammelt frei
Was im Gegensatz zu früher schwieriger sein kann, ist die telefonische Bestellung von erfahrungsgemäß nicht vorrätigen Medikamenten in der Apotheke, um einen Weg zu sparen. Wer das Rezept auf der Gesundheitskarte hat, kann es nicht einsehen und daher nicht wissen, welche Packungsgröße und Dosierung die Verschreibung anzeigt, da auch dies bisweilen variiert.
Gematik-App macht das Rezept auch lesbar
Eine Lösung dafür könnte das Hochladen des Rezeptcodes in die Apotheken-App sein; entweder die App der Stammapotheke, oder die allgemeine „Gematik-App“, die im Auftrag des Bundes entwickelt wurde. Diese ist in jedem App-Store am Handy ladbar. Dort kann das via Code auch eingesehen werden oder direkt an die Apotheke geschickt, sodass diese die Bestellung auch ohne persönlichen Besuch in der Apotheke auf den Weg bringen kann. Auch Online-Apotheken können so angesteuert werden; was den niedergelassenen Apothekern natürlich nur bedingt gefällt. Die App, so Kirchberg, kann es auch Angehörigen von betagten Kranken erleichtern, die Medikamente zu besorgen. Dafür bedarf es allerdings einer vorherigen, einmaligen Registrierung und Freigabe bei der Krankenkasse.
Ärztesprecher: „Technische Probleme sind selten geworden“
„Technische Probleme sind im Gegensatz zum letzten Quartal 2023 zum Glück selten geworden“, versichert Kirchberg. Christian Schreiner sieht in der Technik ebenfalls kein größeres Problem mehr, obwohl es zwischenzeitlich Aussetzer gebe. Unterm Strich jedoch ziehen beide eine eher positive Bilanz. Und Schreiner betont: „Wir Apotheker helfen bei Bedarf gern, auch wenn wir aktuell deshalb viel Zeit für die Aufklärung einplanen müssen.“
Bei Notdienst-Verordnungen allerdings setzen Ärzte und Apotheker weiterhin auf Papier. „Wenn der Code nicht lesbar ist, gibt es im Notdienst keine Möglichkeit, beim Arzt nachzuhaken. Da ist die Papierverordnung sicherer“, ergänzt Schreiner.