Gelsenkirchen. Streit um eine Leuchtreklame: Warum die Stadt Gelsenkirchen hart bleibt und sich der Fachhändler in Essen und anderswo mehr wertgeschätzt fühlt.

„Ich bin fassungslos und fühle mich als Unternehmer von der Stadt Gelsenkirchen diskriminiert“, sagt Wim Eckhorn. Zusammen mit Firmengründer und Ruder-Olympiasieger Ansgar Wessling bildet Eckhorn die Geschäftsführung des Hörgeräte-Akustikers „Hörsysteme Wessling“, der in Essen, Gelsenkirchen und Recklinghausen insgesamt 13 Filialen betreibt.

Für das Geschäft an der Bahnhofstraße 15 soll es neben einer neuen Werbefolie für das Schaufenster jetzt auch eine neue Leuchtreklame geben. „Wir haben dazu die entsprechenden Entwürfe und Zeichnungen eingereicht. Eine Erlaubnis, das so umzusetzen, haben wir mit dem Hinweis auf die Gestaltungssatzung aber nicht bekommen“, erklärt Wim Eckhorn.

Geschäftsführer zum Nein für Leuchtreklame in Gelsenkirchen: „Die Stadt ist verbohrt“

Das städtische Nein macht den Geschäftsführer „völlig fassungslos“. Denn die Leuchtreklame sei weder „pompös“, noch „blinkt sie fortwährend grell“ vor sich hin wie bei manchen Schnellimbissen. Im Gegenteil, sie sei eher ganz klassisch. „In Essen und Recklinghausen sind deutlich auffälligere Anlagen von uns errichtet worden, da hat es aber keinerlei Probleme mit der Genehmigung gegeben.“ Als Beweis dessen präsentiert Eckhorn Filialbeispiele aus den Essener Stadtteilen Kettwig und Bredeney.

Eckhorn und Wessling sind der festen Überzeugung, mit ihrem Fachgeschäft nebst geplanter Werbeanlage „das Umfeld in der City aufzuwerten“. Und mahnen, dass „die strengen Regeln, die uns für die Werbeanlage auferlegt werden, am Ende weder der Bahnhofstraße noch dem Standort und der Stadt weiterhelfen“.

Auch der Hinweis auf Geschäftsschließungen in Gelsenkirchen in der Vergangenheit fehlt nicht. Ebenso auf Alt-Werbeträger, die ebenfalls nicht der Satzung entsprechen, aber zu einiger Verwunderung von Eckhorn „Bestandsschutz genießen“.

In Essen-Bredeney sieht die Leuchtreklame des Akustikers „Hörsysteme Wessling“ so aus. Der Gelsenkirchener Entwurf ist dem Anschein nach zurückhaltender, wurde aber nicht von der Stadt Gelsenkirchen genehmigt, weil nach Angaben der Stadt die bislang eingereichten Pläne für eine Leuchtreklame zu unkonkret gewesen seien.
In Essen-Bredeney sieht die Leuchtreklame des Akustikers „Hörsysteme Wessling“ so aus. Der Gelsenkirchener Entwurf ist dem Anschein nach zurückhaltender, wurde aber nicht von der Stadt Gelsenkirchen genehmigt, weil nach Angaben der Stadt die bislang eingereichten Pläne für eine Leuchtreklame zu unkonkret gewesen seien. © Foto: Hörgeräte Wessling

Angesicht der Probleme des stationären Einzelhandels, sich in der wachsenden Konkurrenz zum Online-Handel durchzusetzen, müsste die Verwaltung doch eigentlich froh und aufgeschlossen gegenüber jedem Fachhändler sein, der mit seinem Geschäft der Stadt die Treue hält, so die Gedanken der Unternehmer. Stattdessen aber, so Eckhorn, „ist die Stadt verbohrt“. Und verliere sich in das Kleinklein der Gebäudesatzung.

Darin geht es um „Einzelbuchstaben, die nicht höher als 80 Zentimeter sein dürfen“, Werbeausleger, „die von der Fassade aus nicht mehr als einen Meter in die Straße hineinragen dürfen und mindestens 2,5 Meter über der Oberkante des angrenzenden Gehwegs liegen müssen“, wie aus dem Ablehnungsbescheid hervorgeht.

Gelsenkirchener Stadtsprecher: Problem lösbar – Angebot eines Beratungsgesprächs

Entwurfszeichnung für die geplante Leuchtreklame des Akustikers „Hörsysteme Wessling“ in Gelsenkirchen an der Bahnhofstraße
Entwurfszeichnung für die geplante Leuchtreklame des Akustikers „Hörsysteme Wessling“ in Gelsenkirchen an der Bahnhofstraße © Hörgeräte Wessling | Foto: Esser

„Eine beschlossene Satzung ist nicht verhandelbar“, so Stadtsprecher Martin Schulmann. Über ein vorgeschriebenes Tempolimit dürfe man sich ja auch nicht hinwegsetzen. Das lasse die Polizei ja auch nicht zu bei der Kontrolle – in diesem Fall das Referat Bauordnung und Bauverwaltung. Außerdem seien die geltenden Regeln einsehbar, auch für Unternehmer. „Sich zu informieren, was die Satzung vorschreibt beim Thema Werbung, ist vorab also durchaus möglich gewesen.“

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Schulmann betont, dass Wessling bislang lediglich „Entwürfe und keine Unterlagen eingereicht habe, die genehmigungsfähig wären“. Demnach fehlen also entscheidende Details, die Stadt will den endgültigen Entwurf sehen und augenscheinlich nicht Gefahr laufen, am Ende eine ganz andere Werbung an Ort und Stelle vorzufinden. „Eine Stadt muss schon genau wissen: So wird die Werbeanlage tatsächlich aussehen und nicht, wie sie angelehnt an andere Standorte vielleicht aussehen könnte“, so der Stadtsprecher weiter.

Die Lösung des Problems hält die Stadt nach wie vor noch für möglich. Am besten auf dem direkten Weg. „Wir beraten Unternehmen gerne, klären gemeinsam Details und informieren ausführlich darüber, was geändert werden muss, damit eine Werbeanlage oder Leuchtreklame genehmigt werden kann.“