Gelsenkirchen. Die Grundschule Ebersteinstraße gehört der Stadttochter ggw, die sie für 21,9 Millionen Euro gebaut hat. Wie hoch die Miete ist, lesen Sie hier.
Die Grundschule an der Ebersteinstraße hat gleich mehrere Alleinstellungsmerkmale: der erste städtische Schulneubau seit über 40 Jahren, ein Neubau, der fristgerecht fertiggestellt wurde, und zudem einer, bei dem der Kostenrahmen (21,9 Millionen Euro) eingehalten wurde. Allerdings befindet sich die Schule nun nicht in städtischem Besitz, sondern gehört der Gelsenkirchener Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (ggw). Die Stadt ist Mieter des Gebäudes und zahlt somit an das Tochterunternehmen Miete; der Mietvertrag läuft über 30 Jahre.
Grundmiete für mehr als 16.000 Quadratmeter Nutzfläche
Fünf Prozent der Investitionskosten – sprich Projektkosten – zahlt die Städt jährlich als Grundmiete an die ggw. Das sind rund 1,1 Millionen Euro im Jahr, rund 92.000 Euro im Monat. Eine stattliche Summe, allerdings sind es auch 7500 Quadratmeter Grundstücksfläche und mehr als 16.000 Quadratmeter Nutzfläche inklusive Zweifeld-Turnhalle und Schulhof. Die ggw kommt dabei nach eigener Rechnung auf einen Quadratmeterpreis von 14 Euro.
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Die Mietanpassung ist gebunden an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Hinzu kommen Betriebskosten wie Vorauszahlung für Heizung und Betriebskosten; insgesamt überweist die Stadt an die ggw somit für die neue Schule monatlich 112.000 Euro, 1,34 Millionen Euro im Jahr. Zum Thema: Schulneubau in Rekordbauzeit
Reparaturen und Instandhaltungskosten muss die ggw übernehmen
Eine Option zur Gebäudeübernahme durch die Stadt nach Auslaufen des Mietvertrages sieht der Vertrag nicht vor, Reparaturen und Instandhaltungskosten übernimmt die ggw. Der Vorteil für die Stadt: Wenn in 30 Jahren das Gebäude grundsaniert werden muss oder es keinen Bedarf mehr geben sollte für die Schule, ist die Stadt als Schulträger dank dieser Vereinbarung aus der Pflicht, muss die ggw sich um die weitere Nutzung kümmern. [Zum Thema: Rekordjahr für die ggw]