Gelsenkirchen. Gelsenkirchens Stadtbibliothek hat Medien und Satzungen aktualisiert, die Gebühren bleiben unverändert. Welche Regeln in Nachbarstädten gelten.

Die Bibliotheksleiterin und stellvertretende Leiterin des Bildungsreferates, Anja Herzberg, verlässt Gelsenkirchen. Die studierte Kulturmanagerin und Fachfrau für kulturelle Bildung, die in Gelsenkirchen zunächst als stellvertretende Leiterin der Volkshochschule tätig war, übernimmt die Leitung des Kulturamtes in Essen. In Gelsenkirchen hat sie ein geordnetes Feld hinterlassen und noch die allgemeine Satzung der Stadtbibliothek auf einen aktualisierten Stand gebracht. Auch die Gebührensatzung entspricht jetzt dem aktuellen Nutzerverhalten und Angebot. Beide Satzungen lagen noch in der Fassung von 1994 vor. Seither haben sich sowohl Nutzerverhalten als auch Medienvielfalt und digitale Angebote im Bildungszentrum grundlegend verändert. Zum Thema:Gelsenkirchener Grundschüler haben noch Lust aufs Lesen

16 Euro Jahresgebühr für die Ausleihe aller Medienarten

Die gute Nachricht dabei: Anders als sonst üblich ist die Änderung der Gebührensatzung nicht mit einer Gebührenerhöhung verbunden. Im Gegenteil: Mit der neuen Satzung ist nun auch auch die Gebührenfreiheit für minderjährige Nutzer festgeschrieben. Für alle Bürger ab 18 Jahren gilt weiterhin eine Jahresnutzergebühr von 16 Euro für alle Medien vom physischen Buch über Hörbücher, Musik-CDs, DVD bis zur Onleihe und Kino-Streaming-Kanal.

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Ermäßigte Jahresnutzerausweise zu acht Euro gibt es in Gelsenkirchen für volljährige Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Gelsenkirchen-Pass-Inhaber. Für Vormerkungen beziehungsweise Reservierungen von besonders beliebten Medien wird ein Euro berechnet, für die Fernleihe von Büchern aus Beständen anderer Bibliotheken sind es zwei Euro. Wer die Leihfrist überschreitet, muss je Medium und Woche einen Euro bezahlen. Nach fünf Wochen Säumnis wird es allerdings teuer: Elf Euro sind dann fällig.

Ausleihe in Nachbarstädten wie Bochum, Herne und Essen deutlich teurer

Zum Vergleich: Die Stadtbibliothek in Bochum erhebt eine fast doppelt so hohe Jahresgebühr für normale, volljährige Bürger in Höhe von 30 Euro. In der (weniger üppig als in Gelsenkirchen) bestückten Stadtbücherei in Herne sind es zwar auch nur 15 Euro Jahresgebühr, aber für digitale Medien fallen Extra-Gebühren zwischen 50 Cent und drei Euro für die Ausleihe je Medium an, wenn es sich nicht ausdrücklich um Lern- und Informationsmedien geht. Zudem werden bei Überschreitung der Leihfrist ab dem ersten Tag für die erste Woche 3,50 Euro fällig. In Anja Herzbergs neuer Arbeits-Heimat liegt die normale Jahresgebühr bei 22 Euro, die begleitenden Gebühren und Bedingungen sind mit den Gelsenkirchener Regeln vergleichbar.