Gelsenkirchen. Gegen die Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch formiert sich neuer Widerstand. Gelsenkirchener Anwohner haben Klage erhoben.
Die Städte Gelsenkirchen und Herne waren per Ratsbeschluss gegen die Erweiterung der alten Zentraldeponie Emscherbruch, auf der auch in Zukunft giftiger Sondermüll landen soll. Bewilligt wurde die Erweiterung von der Zulassungsbehörde in Münster trotzdem. Nun erheben Anwohner Klage.
Klage gegen Gelsenkirchener Deponie: Info-Abend am 9. Dezember in Gesamtschule Erle
Die Dattelner Kanzlei Kuhlmann hat am 17. November für Anwohner der Zentraldeponie an der Stadtgrenze von Gelsenkirchen und Herne beim Oberverwaltungsgericht eine Klage gegen die am 15. September dieses Jahres bewilligte Erweiterung der Lagerstätte eingereicht. Die Bürgerinitiative Uns stinkt’s (BI) „will das Verfahren eng begleiten“, wie Sprecher Henning Mettge mitteilte. Die BI sei froh, dass der Kampf fortgesetzt werde. Die BI, in der sich Betroffene aus beiden Städten organisieren, „kämpft seit Jahren für die Stilllegung der Giftmüll-Lagerstätte“. Geklagt haben nach WAZ-Informationen vornehmlich betroffene „Bürgerinnen und Bürger aus Resser Mark“. Zuvor hatten die Kommunen mangels Befugnis und auch der Naturschutzbund eine Klage als nicht realisierbar erklärt.
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Im Zuge des Klageverfahrens gegen die Erweiterung findet am Donnerstag, 9. Dezember, eine Info-Veranstaltung statt. Beginn ist um 18 Uhr in der Aula der Gesamtschule Erle an der Mühlbachstraße 3. Dabei soll es vorrangig um Fragen gehen wie: „Wie läuft das Klageverfahren gegen den Erweiterungsbeschluss der Bezirksregierung Münster? Kann ich mich der Klage anschließen? Habe ich eine Möglichkeit gegen den Werteverlust meiner Immobilie vorzugehen? Wie sieht es mit Gesundheitsbeeinträchtigungen aus?“
Spendenaufruf verpufft
Die Bürgerinitiative Uns stinkt’s hatte die Gelsenkirchener Parteien zu Spenden aufgerufen, um die Klage gegen die Deponie-Erweiterung finanzieren zu können.Das Echo: Die Parteien, die auf unsere Anfrage zum Ergebnis des Aufrufs geantwortet haben – CDU, Bündnisgrüne, Die Linke und WIN – betonten, dass eine finanzielle Unterstützung einer Klage über die Partei nicht möglich weil rechtlich nicht zulässig sei. Lediglich Spenden von Privatpersonen seien möglich.
Auf ihrer Homepage äußerte sich die Kanzlei „…zuversichtlich, dass die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster Aussicht auf Erfolg hat“.
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Die Kläger werden bei ihrer Klage einen der Hauptkritikpunkte der Bürgerinitiative aufgreifen. Die BI um den kürzlich verstorbenen Sprecher Heinz-Peter Jäkel hatte im Streit mit der Bezirksregierung Münster angeführt, „dass unter dem Altbereich der Deponie keine Basisabdichtung vorhanden ist.“ Laut Gesetzeslage hätte die Deponie spätestens 2009 mit der Verabschiedung der EU-Verordnung zum europäischen Fristenauslauf schließen müssen, so die Initiative. Die Bezirksregierung hatte dies im Genehmigungsverfahren unter Verweis auf eine Verordnung von 2002 zurückgewiesen.
Die Kanzlei kündigt zudem an, dass betroffene Bürger auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die Deponiebetreiberin AGR erheben würden. Begründung: „Es ist damit zu rechnen, dass die Immobilien, nicht nur der direkt angrenzenden Anwohner, sondern zahlreicher Anwohner im Umfeld der Deponie, massiv an Wert verlieren werden“, so die Mitteilung der Kanzlei.
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