Gelsenkirchen. Illegales Autorennen in Gelsenkirchen: 20-jähriger GTI-Fahrer vor Gericht. Verfahren vorläufig eingestellt. Fahrer muss 500 Euro an Wacht zahlen.
Auf 140 Stundenkilometer kletterte der Tachoanzeiger im Auto des Polizeibeamten, als er einen rasenden Autofahrer auf der Münsterstraße verfolgt hatte. Schließlich konnte er das Fahrzeug noch stoppen, den Führerschein des Fahrers einziehen. Gemeinsam mit einem BMW-Fahrer hatte sich der 20-jährige Gelsenkirchener im Dezember 2020 mit seinem Golf GTI ein Rennen geliefert. Jetzt saß er wegen verbotenem Autorennen im Amtsgericht auf der Anklagebank.
Der Angeklagte konnte damals nicht ahnen, dass ein ziviles Polizeifahrzeug hinter ihm fuhr, als er bei seinem Straßenrennen kräftig Gas gegeben hatte. Der GTI-Fahrer fuhr auf der rechten Spur, vor ihm das BMW-Fahrzeug, hinter ihm das Polizeifahrzeug auf der linken Straßenseite.
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Fahrzeug des Gelsenkircheners drängelt sich vor zivilen Einsatzwagen
Polizist Jonas P., damals Einsatzfahrer, erinnert sich vor Gericht, dass der Wagen des Angeklagten bis auf eineinhalb Meter auf den BMW aufgefahren, dann auf die linke Seite ausgewichen sei. Er habe sich vor seinem Einsatzwagen regelrecht durchgedrängelt, um das vor ihm fahrende Fahrzeug zu überholen. Dann hätten beide Autos derart beschleunigt, dass er mit seinem leistungsschwächeren Opel Astra Schwierigkeiten bekam, mitzuhalten. Jonas P.: „Wir fuhren schließlich 140 Stundenkilometer, ohne dass sich der Abstand verringert hat.“
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Schließlich konnten die Polizeibeamten einen der Rennfahrer anhalten. Sie hätten sich für den Drängler entschieden, sagt der Polizist, da sein Verkehrsverstoß durch das zu dichte Auffahren als gravierender empfunden worden sei.
Rasender GTI-Fahrer aus Gelsenkirchen: „Man hat so Phasen“
Der 20-jährige Gelsenkirchener räumt ein, zu schnell gefahren zu sein, will sich aber kein Rennen geliefert haben. „Ich wollte einfach nur schnell fahren, man hat so Phasen.“ Die Aussage brachte den Staatsanwalt in Rage. Wie komme man gegen 22.35 Uhr dazu, unmotiviert aufs Gaspedal zu treten. Der Angeklagte habe sich bewusst auf ein Rennen eingelassen.
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Der BMW-Fahrer, der als Zeuge geladen war und ebenfalls aus Gelsenkirchen kommt, machte von seinem Recht Gebrauch, nichts zu sagen. Er hätte sich mit seinen Aussagen selbst belasten können. Weitere Zeugen konnten nicht vernommen werden. Die Personalien des Beifahrers im Auto des 20-Jährigen hatte die Polizei nicht aufgenommen.
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So endete das Verfahren gegen den Angeklagten, der erst nach Überprüfung seines Personalausweises erklären konnte, Deutscher zu sein, glimpflich. Der Staatsanwalt zeigte sich mit dem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Ursula Vollenberg einverstanden, das Verfahren gegen Auflagen vorläufig einzustellen. Vollenberg richtete am Verhandlungsende sogar noch einen persönlichen Appell in die Runde: „Diese illegalen und gefährlichen Rennen müssen endlich aufhören.“
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Der 20-jährige GTI-Fahrer muss nun 500 Euro in monatlichen Raten an die Verkehrswacht zahlen. Zahlt er nicht, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Seinen eingezogenen Führerschein erhielt er noch im Gerichtssaal zurück.
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