Gelsenkirchen. In Gelsenkirchen ist ein Mitglied eines Familienclans zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Vorstrafenregister ist lang.

Sein Vorstrafenregister hatte Ghazi AK. auf 13 Eintragungen ausgebaut. Die Polizei ist dem 27-Jährigen regelmäßig auf der Spur. Jetzt ist das Mitglied der türkisch-libanesischen Großfamilie vom Amtsgericht zum ersten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein, schweren Diebstahls, falscher Verdächtigung und gefährlicher Körperverletzung verhängte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe über zwei Jahre und einen Monat.

Gelsenkirchener Polizei stuft Golf GTI als ein „serienmäßig auffallendes“ Fahrzeug ein

Einsatz der Polizei (Symbolfoto) gegen Raser: Am 4. Dezember 2019 stoppte eine Polizeistreife bei einer Verkehrskontrolle einen Wagen, den der Gelsenkirchener Ghazi AK. lenkte. Der Führerschein war ihm da längst entzogen worden. Der Golf GTI war den Polizeibeamten bekannt als „serienmäßig auffallendes“ Fahrzeug. Oft würde er gefahren von Leuten, die keinen Führerschein besäßen.
Einsatz der Polizei (Symbolfoto) gegen Raser: Am 4. Dezember 2019 stoppte eine Polizeistreife bei einer Verkehrskontrolle einen Wagen, den der Gelsenkirchener Ghazi AK. lenkte. Der Führerschein war ihm da längst entzogen worden. Der Golf GTI war den Polizeibeamten bekannt als „serienmäßig auffallendes“ Fahrzeug. Oft würde er gefahren von Leuten, die keinen Führerschein besäßen. © picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Am 4. Dezember 2019 stoppte eine Polizeistreife bei einer Verkehrskontrolle einen Wagen, den Ghazi AK. lenkte. Der Führerschein war ihm längst entzogen worden. Er zeigte die Papiere eines Familienmitglieds mit gleichem Vornamen. Der Golf GTI, noch in Sommerreifen unterwegs, war den Polizeibeamten bekannt als „serienmäßig auffallendes“ Fahrzeug. Oft würde er gefahren von Leuten, die keinen Führerschein besäßen.

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Den Beamten war es erst im späteren Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgefallen, dass der tatsächliche Autobesitzer nicht identisch war mit Ghazi AK., den sie damals kontrolliert hatten. So folgte die Anklage wegen falscher Verdächtigung und Fahrens ohne Führerschein. Am 31. Dezember 2019 war Ghazi AK. daran beteiligt, einen Geldspielautomaten in einem Café an der Ringstraße aufzubrechen und das Geld mitgehen zu lassen. Die genaue Summe wurde nie ermittelt. Der Geschäftsführer des Cafés erklärte dem Gericht, wie er den Diebstahl verarbeitet hatte. „Ich war gut mit den Leuten befreundet. Verwandte von denen haben mich eingeladen, danach war Frieden.“

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Vorstrafen wegen Raubes, Betruges, Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung

Im November 2020 war die Bekannte eines Familienmitglieds mit einem Glasreiniger überschüttet worden. Kleidung, Ohr und Haare waren betroffen. „Ich hatte Angst, dass die Flüssigkeit ätzend wirkt“, sagte Esra Ö. vor Gericht. Das Gericht glaubte der 27-Jährigen, dass es sich bei dem heutigen Angeklagten um den damaligen Täter gehandelt hätte.

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Viele Familienmitglieder verfolgten den Prozess vor Gericht. Der Vorsitzende Richter Dr. Andreas Rediger erläuterte in seiner Urteilsbegründung, warum die Strafe nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Bei den zahlreichen Vorstrafen war der Angeklagte unter anderem wegen Raubes, Betruges, Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein oder Beleidigung verurteilt worden. In einem Fall hatte der 27-Jährige noch unter doppelter, in einem anderen unter einfacher Bewährungszeit gestanden.

Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Essen

Das Urteil des Schöffengerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ghazi AK hat angekündigt, über seinen Anwalt Berufung gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen.

Ob der 27-Jährige tatsächlich die verhängte Haftstrafe antreten muss, entscheiden die Richter in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Essen. Wird die Strafe bestätigt, muss der einschlägig vorbestrafte Gelsenkirchener zum ersten Mal eine Haft antreten.

Verurteilter Gelsenkirchener hat noch jede Menge Sozialstunden abzuleisten, er saß schon drei Wochen in U-Haft

Der Verteidiger von Ghazi AK. plädierte in allen Anklagepunkten für Freispruch seines Mandanten. Zu dünn sei wegen gegensätzlicher Aussagen und lückenhafter Aufklärung die Beweisdecke. Das Gericht wertete in seinem Urteil als erschwerend auch die hohe Anzahl an Sozialstunden, die Ghazi AK noch zu leisten hat. So stehen noch 250 Stunden an gemeinnütziger Arbeit aus. Er habe sich bemüht, einen Platz zu finden, erklärte der Angeklagte, während der Coronazeit aber nichts gefunden.

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„Sie müssen Gas geben, sonst sieht es schlecht aus“, gab der Vorsitzende dem 27-Jährigen mit auf den Weg. Er dachte dabei vor allem an die Sozialstunden, in die Bewegung kommen müsse. Es sei die letzte Chance, die Richter in der Berufungsinstanz vom guten Willen zu überzeugen. Sonst sei es mit der Freiheit vorbei. Knastatmosphäre hatte Ghazi AK. bereits während seiner dreiwöchigen Untersuchungshaft erlebt. Das Erlebnis scheint ihn beeindruckt zu haben. Mit dem Vorsatz „Da gehe ich nie mehr rein“, verabschiedete er sich vom Gericht.

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