Gelsenkirchen-Ückendorf. Zahl der Klage-Eingänge in der Corona-Zeit ging deutlich zurück. Betriebsbedingte Kündigungen beschäftigen Gelsenkirchener Arbeitsrichter stark.
Corona nervt die Menschen mehr und mehr. Auswirkungen der Pandemie haben auch die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter in den fünf Kammern des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts zu spüren bekommen. Zwar gilt gerade bei Arbeitsschutzverfahren wegen der Dringlichkeit für die streitenden Parteien der Beschleunigungsgrundsatz, doch hat Covid 19 im letzten Jahr auch die Gerichte vorübergehend gelähmt.
Gelsenkirchener Gericht wurde mit Schutzmaßnahmen versehen
Hatte die Justiz in 2019 noch über 2152 Klagen zu entscheiden, sank die Zahl der Eingänge im letzten Jahr auf 1832. Im März und April ging vorübergehend nichts mehr. Schutzmaßnahmen wie die Einrichtung von Trennscheiben, Beschränkung auf wenige Sitzplätze, Dauerbelüftung und Maskenschutz garantierten schließlich eine Fortsetzung der Termine.
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Die effektive Arbeit der Gerichte im Justizzentrum an der Bochumer Straße konnte Corona offensichtlich nicht negativ beeinflussen. 54 Prozent aller Verfahren (58 Prozent 2019) konnten in einem Zeitraum zwischen 4 Wochen und drei Monaten abgeschlossen werden. Jeder fünfte Rechtsstreit (18 Prozent 2019) war spätestens nach sechs Monaten beendet. Bei 11 Prozent (8) der Verfahren wurden die Akten im Zeitraum zwischen 7 und 12 Monaten zugeklappt. 33 (27) gerichtliche Auseinandersetzungen waren auch nach über einem Jahr noch nicht beendet.
Sorgen bereitet der Richterin die Lockerung im Insolvenzrecht
Einen deutlichen Anstieg der Eingänge erlebten die Gerichte in den ersten zwei Monaten dieses Jahres. Im Januar gingen 188 (157) Klagen, im Februar 260 (147) Klagen ein. Die wirtschaftlichen Folgen für Betriebe und die Folgen für die Beschäftigten sind jetzt besonders deutlich zu spüren. „Betriebsbedingte Kündigungen“, sagt Direktorin Renate Schreckling-Kreuz, „haben vor allem im Friseurhandwerk, Handel und Hotelgewerbe zugenommen.“ Sorgen bereitet der Richterin die Lockerung im Insolvenzrecht. Vor allem bei Personaldienstleistern sei festzustellen, dass Mitarbeiter über mehrere Monate ohne Geld arbeiteten, zum Teil bei Abbrucharbeiten mit Asbestrückständen nicht geschützt seien. Betroffen sind meistens Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Mitunter würden Unternehmen nach der Insolvenz unter gleichem Namen eine neue Gesellschaft eröffnen.
Von einst 83 Mitarbeitern sind heute noch zehn beschäftigt
Das gleiche Muster stellt die Direktorin auch im Bereich einiger Pflegedienste fest. Auch dort würden Mitarbeiter einige Monate lang nicht bezahlt, dann gekündigt und das Arbeitsverhältnis unkorrekt abgerechnet. Andere wiederum zahlten die Prämien nicht an ihre Mitarbeiter Die Folgen der Pandemie bekam eine Spedition, die Kerosintransporte zum Flughafen durchführte, besonders drastisch zu spüren. Der Flugverkehr erlahmte. Von einst 83 Mitarbeitern sind heute noch zehn beschäftigt.
Das gesundheitliche Fazit der Direktorin in eigener Sache klingt positiv: „Wir haben keine Erkrankung im Personal, die Mannschaft ist an Bord.“
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