Gelsenkirchen. Während die Freizeitstätten im Burgers Park, wie die Skateranlage und der Bolzplatz, bereits seit September wieder als sicher freigegeben wurden, war es der Park noch nicht. Gelsendienste klärt nun auf: Dieser Teil des Parks ist wieder frei zugänglich und gesichert.

Die letzten Sonnenstrahlen im Freien nutzen, mehr wollen viele Kinder und Jugendliche gar nicht, bevor sie in ihrer Freizeit vor dem Fernseher oder Computer überwintern. Seit den Verwüstungen durch Sturmtief „Ela“ trauen sich jedoch nicht alle auf ihre bekannten Spielstätten.

Birgit Lucht, Vorsitzende der CDU Bulmke, zeigte sich deswegen besorgt über den Status des Burgers Park: „Die Skateranlage und der Bolzplatz sind laut Stadt-Webseite freigegeben. Der Burgers Park, in dem sich diese befinden, jedoch nicht. Wie sollen unsere Kinder denn nun ihre Freizeitstätten erreichen?“, fragt sie und ergänzt: „Ich kann das nur aus meiner Laien-Sicht beurteilen, aber auf mich macht der Burgers Park einen aufgeräumten Eindruck. Ich weiß nicht, wo man dort noch etwas stutzen könnte.“

„Der Burgers Park ist teilweise freigegeben“

In einem Brief wünschte sie sich eine „Endkontrolle“ und Freigabe für die doch sehr überschaubare Grünfläche, damit die jungen Menschen bald wieder ihre Freizeit an der frischen Luft genießen können, solange es noch möglich ist.

Tobias Heyne von Gelsendienste konnte das Missverständnis aufklären: „Der Burgers Park ist in diesem Teilbereich schon wieder freigegeben, niemand muss durch eine Gefahrenzone laufen.“ Er hat in die Wege geleitet, dies auf der Webseite hinzuzufügen, um weitere Missverständnisse zu vermeiden. Was die Freigabe des gesamten Parks angeht, arbeitet Gelsendienste unter Hochdruck: „Priorität hat immer noch das öffentliche Straßennetz. Erst danach folgen Spielplätze und Grünflächen“, erklärt Heyne. Bereits auf 83 Prozent der Spielplätze im Stadtgebiet (152 von insgesamt 183) kann wieder sorgenfrei gespielt werden.

Bei Fragen rund um die Freigabe von Flächen hilft Gelsendienste unter der Service-Hotline 0209 954 20 und per e-Mail an info@gelsendienste.de. Die Stadt Gelsenkirchen veröffentlich außerdem die aktuellen Freigaben auf ihrer Webseite.